Geblitzt aber Gesicht ist verdeckt?

Hallo liebe community,

Es hat mich wohl auf der Autobahn erwischt.

Mein Vorteil:

  1. Der Wagen läuft nicht auf meinen Namen.
  2. Ich wohne nicht in der unmittelbaren Nähe des halters
  3. Ort des gesehen ist 60km entfernt somit kommt auch kein Ordnungsamt zu Besuch.
  4. Es befindet sich was vor meinem Gesicht
  5. Noch kein Bußgeldbescheid

Nachteil:

Ich wurde bereits namentlich genannt und habe eine Anhörung erhalten.

Die Verjährung beträgt ja 3 Monate und heute, also am 19.02.21 sind exakt 2 Monate rum, somit wäre ich ja am 19.03.21 fein raus.

Nur was tue ich jetzt? Mein Anwalt hatte eine Strategie die aber nur geklappt hätte wenn der Halter mitgespielt hätte, da aber auf dem 2. Anhörungsbogen mit Gericht und Anzeige bei Falsch Aussage gedroht wurde, ist der Halter eimgeknickt (verständlich).

Da ich keine Rechtsschutz hatte, fällt der weg zum Anwalt am liebsten erstmal weg.

Was passiert wenn ich auf die anhörung nicht reagiere? "nicht bekommen"

Dann würde es ja bestimmt 2 bis 3 Wochen dauern bis der Brief erneut rausgeschickt wird. Und die eine Woche hätte ich ja dann Zeit zu antworten.

Und schon sind die 3 Monate rum?

Klappt das?

PS:

Ich brauche auch keine zurechtweisung von wegen verdient.

Ich war mit Tempomat auf 140 den ganzen Tag Unterwegs und beim Autobahnwechsel habe ich die beschränkung auf 100 nicht wahrgenommen, 4-Spurige Autobahn kann man auch nicht ahnen das da nur 100 ist.

Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, Bußgeld, Autofahren, blitzerfoto, geblitzt worden, Auto und Motorrad

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