Ein junger Mann ist Dezember 2014 aus der Wohnung, wo er gemeldet war, ausgezogen und hatte bis heute keine Wohnung! Ein ganzes Jahr lang war er also nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet, weil er keine Wohnung hatte. Jetzt hat er zwar auch keine eigene Wohnung, aber er schläft ab Januar 2016 in einem Zimmer, das ich ihm zur Verfügung stelle. Wenn er sich jetzt beim Einwohnermeldeamt ummeldet und meine Adresse angibt, muss er trotzdem Bußgeld bezahlen für das ganze Jahr? Er konnte sich ja kaum ummelden, wenn er keine Adresse hatte in der Zeit.