Wann verjährt ein Bußgeld?
Ich bin am 07.08. geblitzt worden, und gestern den 10.11. bekam ich den Bußgeldbescheid.Das schreiben wurde am 03.11. von der Bussgeldstelle gefertigt. Meine Frage: ist die Verjährungsfrist nicht eingetreten?
5 Antworten
Das kannst du unter folgendem Link nachlesen:
AstridDerPu
danke für den Link, soweit war ich auch..3 Monate Verjährungsfrist.... bloß ich stelle mir gerade die Frage: ist das Datum, wenn die Post beim Verstößer eingegangen ist oder das Datum im Schreiben entscheidend???
ist die Verjährungsfrist nicht eingetreten?
Nein. Die Verjährung wäre eingetreten am 7.11., der Bußgeldbescheid wurde am 3.11. erlassen. Knapp aber noch innerhalb der Frist.
Tatsächlich gilt nicht die Zustellung, sondern der Tag des Erlasses. Somit ist dein Bescheid innerhalb der Frist.
Schau hier - unten ist ein Beispiel:
https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/verjaehrung/
Hast du denn zuvor keinen Anhörungsbogen bekommen? Dieser unterbricht nämlich die Verjährungsfrist von drei Monaten.
Das Wort "Verjährung" kann ja gar nicht zutreffen. Eine "Vermonatung" wäre mir neu
Wieder mal einer dieser Kommentare... warum schreibt man überhaupt was, wenn Mann keine Ahnung hat?! Unfassbar hier...
Nein keinen bekommen