Hallo, mein Kollege wurde letztens, dummerweise, beim urinieren in der Öffentlichkeit von der Polizei erwischt. Er bekam gesagt das er ein Bußgeldbescheid nach Hause geschickt bekommt, mit einer Strafe von 35€. Jetzt wollten wir uns aber demnächst bei der Polizei bewerben und haben uns schlau gemacht über die Voraussetzungen. Dabei kommt halt auch dieses "gerichtliche" vor. Den Rest der Voraussetzungen erfüllen wir alle male, wir werden vermutlich auch das Abi mit einem 2er Schnitt packen. Jedoch ist er sich jetzt unsicher, ob das mit der Bewerbung noch passt. Wir hatten schon gelesen, das bei manchen Bewerbern, wie drüber hinweg gesehen wird, wenn der Rest von den Voraussetzungen gut erfüllt wird. Kann er sich jetzt da noch bewerben, oder sieht es eher schlecht aus?

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und für folgende Antworten 😊