Ich habe mir vor kurzem ein LED-Blinklicht in blau zugelegt, um dies z.B. an Tuning treffen im privaten Kreis auf Privatgrundstück einzuschalten.

Nin frage ich mich, ob ich dies im öffentlichen Verkehr an der Scheibe kleben lassen darf (natürlich uneingeschaltet) oder ob ich dies vor jeder Fahrt im öffentlichen Verkehr abmachen muss?