Meldung beitragsfreier Zeiten an die Rentenversicherung.

Ich habe von der Bundesagentur für Arbeit bekommen in dem das hier steht:Sehr geehrter... Nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung kann eine beitragsfreie Zeit unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Folgende Zeit im Meldezeitraum 2014 ist ihrem Rentenversicherungsträger zu melden: Beginn 30.07.2014 Ende 31.12.2014 Meldegrund: Ausbildung suche bei einer Deutschen Agentur für Arbeit (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3a SGB VI) Da uns ihre Versicherungsnummer nicht bekannt ist, können wir die genannte Zeit noch nicht an den Rentenverischerungsträger melden. Bitte teilen Sie uns die Versicherungsnummer umgehend unter Vorlage ihres Sozialversicherungsausweis oder einer anderen maschinell erstellten Unterlage ihres Rentenversicherungsträgers (z.B Versicherungsverlauf) mit Info über mich usw... Falls Sie innerhalb von vier Wochen keine Versicherungsnummer nachweisen können und aufgrund nicht vervollständigter bzw. nicht berücksichtigter Daten keine Versicherungsnummer für Sie beantragt werden kann, werden keine Zeiten an den Rentenversicherungsträger gemeldet. Bewahren sie bitte dieses Schreiben zum Zwecke des Nachweises bei der Rentenversicherung sorgfältig auf. Ungeachtet des oben angegebenen Zeitraums im Rahmen dieser Jahresmeldung werden Sie von uns weiterhin als ausbildungsuchend geführt. Eine Beendigungsmeldung erhalten Sie nach Beendigung ihrer Ausbildungssuche. Haben sie weitere Fragen... Das Schreiben wurde maschinell erstellt... Ich besuche grade die 10. Klasse und was hat das jetzt mit der Rentenversicherung zu tun?

Brief, Bundesagentur für Arbeit
Wie ist diese Bewerbung für ein duales Studium Elektrotechnik Bachelor of Engineering?

Hallo an alle! Habe lange an meiner Bewerbung gearbeitet und bin schließlich zu diesem Ergebnis gekommen. Bitte macht mich auf Fehler aufmerksam, oder sagt mir falls etwas nicht in solch eine Bewerbung reinpasst!

Sehr geehrtes Team der DB Mobility Logistics AG Personalgewinnung,

über einen Berufsinformationstag der Bundesagentur für Arbeit und über die Website der Deutschen Bahn AG habe ich in Erfahrung gebracht, dass ich in ihrem Unternehmen ein duales Studium Bachelor of Engineering/Science – Elektrotechnik absolvieren kann. Gerne möchte ich mich Ihnen als Bewerber vorstellen. Zurzeit besuche ich die dreizehnte Klasse des Georg-Christoph-Gymnasiums und werde diese voraussichtlich im Juli 2015 abschließen.

Die Glühlampe von Thomas Alva Edison ist für mich der Anfang von etwas Faszinierendem, durch ein duales Studium in Elektrotechnik habe ich die Chance diese Faszination zu leben. Drei spannende Studienjahre, der Wechsel zwischen Praxiseinsatz und dualer Hochschule zeugen von einer Vielschichtigkeit der Ausbildung, die in meinen Augen eine absolute Bereicherung ist. Die Deutsche Bahn AG ist ein zukunftsträchtiges Unternehmen, das Menschen und Märkte bewegt, und auch deshalb ein sehr attraktiver Arbeitgeber.

Ich bin ein Mensch, der seine Aufgaben mit Herzblut und Engagement verfolgt, der offen und kommunikativ ist. Ich kann mir vorstellen, dass diese Eigenschaften vor allem in den Praxisphasen der Ausbildung von Vorteil sein könnten. Zu meinen o Vorbildern gehört neben Thomas Alva Edison auch Michael Faraday, dies sollte zum Profil eines naturwissenschaftlich begeistertem Menschen passen

Gerne möchte ich am nächsten Schritt im Bewerbungsprozess, dem Onlinetest, teilnehmen Mit freundlichen Grüßen

Studium, Bewerbung, Elektrotechnik, Deutsche Bahn, duales Studium, Bundesagentur für Arbeit, Lebenslauf
ALG1 und das Jobcenter und die Arbeitsagentur kommen nicht zu Potte

Hallo,

Mittlerweile hab ich keine Ahnung wie ich mich noch verhalten soll. Ich bin Ende 2013 leider Arbeitslos/Arbeitssuchend geworden. Habe auch brav alles gemeldet und entsprechende Anträge (ALG1 und ALG2) ausgefüllt und abgegeben.

Laut der der BAFA habe ich bzgl. des ALG1 einen Restanspruch von 50 Tagen für den Zeitraum 28.12.13-16.2.14.

Das JC hatte auch einen "Erstattungsanspruch" von Rund 52€. Wenn ich jetzt bei der BAFA anrufe und nach den Bearbeitungsstand frage, dann wird mir gesagt dass noch nichts weiter einsehbar ist (Alle Schreiben außer keine Bewilligung.) und die das nochmal an die Leistungstabteilung geben können.

Als ich beim JC angerufen habe, bekam ich allerdings die Aussage, dass die sogenannte "Bezifferung" am 3.2.14 (!!) an die BAFA gesendet wurde.

Entsprechend wieder bei der BAFA gemeldet und gleiches spiel wie oben.

Ich habe zwar Geduld, aber hier geht es um eine Leistung die mir zusteht und die Bearbeitung ist schon lange überfällig.

Was kann/sollte man hier am besten machen? Sozialgericht einsetzen oder Gerichtsvollzieher . -Ist in Leipzig auch schon vorgekommen

Nachtrag:

Ps. Die BAFA gab an, dass das ALG1 entsprechend am 16.2. ausgelaufen ist (die 50Tage stehen mir dennoch zu) und ich entsprechend beim JC einen Änderungsbescheid des ALG1 beantragen......

JC gibt an, dass das ALG1 in den aktuellen Bescheid berücksichtigt wurde ........ Bezüglich der Bezifferung , welche die BAFA nicht hat, wurde nochmal eine Anfrage an die Leistungsabteilung gestellt. Ich solle nochmals 48 Std. abwarten........................

So jetzt bin ich grad leicht verwirrt.

Alle Seiten Haben jetzt nochmal mächtig Druck.

Persönlich Druck machen 33%
Anrufen und Druck machen 33%
Rechtliche Schritte einleiten (Sozialgericht / Gerichtsvollzieher) 33%
Warten 0%
Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG I, ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Hartz IV, Jobcenter, sgb 2

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