BfA Recklinghausen Zahlungserinnerung rechtens?

Guten Abend,

Ich habe Gestern ein Brief von der Bundesagentur für Arbeit Recklinghausen (Inkasso) erhalten.

In dem Schreiben weisen Sie mich darauf hin das Ich eine fällige Forderung von 197, 39 € noch nicht beglichen hätte und dies bis zum 22.11.2017 erledigen soll.

Als Verwendungszweck soll Ich mein Zeichen angeben.

Die Rechnung setzt sich wie folgt zusammen:

Arbeitslosengeld 2 (aufhebung und erstattungsbescheid) 10.03.2014 - 26,63 € KDU Unterk./heizung (aufhebung und erstattungsbescheid) 10.03.2014 - 164, 51 € Mahnung AA Berlin Mitte 24.03.2014 1,25 € Mahngebühren JC Nordhausen 05.09.2016

Wie soll Ich mich denn jetzt verhalten? Mit dem Arbeitsamt habe Ich schon seid Jahren nichts mehr zu tun und das die mir angeblich zuviel Geld gezahlt haben als Ich vor 3 jahren in Arbeit gegeangen bin kann Ich mir auch nicht vorstellen die haben mich damals eher Verhungern lassen. Ich weiß noch das Ich riesigen Ärger hatte da Ich 1 1/2 Monate ohne Geld da gesessen habe und die Wollen jetzt noch Geld von 1 Monat davor also hätte Ich damals mehr als 2 Monate ohne Geld dagesessen...

Nachweisen kann Ich nichts das ganze kram vom Arbeitsamt ist höchstens noch teilweise vorhanden.

Kann Ich dagegen vorgehen ohne jetzt unsummen an Geld für ein Anwalt auszugeben? Kann mir irgendwer mit fakten oder Erfahrung helfen?

Danke im vorraus.

Recht, Arbeitsamt, Bundesagentur für Arbeit, Forderung, Inkasso, Recklinghausen, Zahlungserinnerung
Die Bundesagentur behaltet mein ALG 1 für 4 Monaten, Begründung: vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers, was kann ich machen?

Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Freundin, sie hat ein 450 Euro Job, und für ihre Krankenversicherung bekommt sie ein Zuschuss vom Jobcenter. Monatlich 100 Euro zahlen wir zurück zum Jobcenter, weil sie unsere Leistungen falsch ausgerechnet haben im letzten Jahr. Mein Arbeitsvertrag ist nach 2 Jahren abgelaufen, es wurde nicht verlängert. Ich habe mich am 01.06. arbeitslos gemeldet, alle Papiere waren in Ordnung. Dann habe ich einen Brief von der Bundesagentur bekommen, das Bewilligungsbescheid dass ich monatlich auf 807 Euro ALG 1 Anspruch habe, aber von 01.06. bis 30.09. will die Agentur die Leistung einbehalten wegen einem vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers. Sie haben diesen Brief zum Jobcenter geschickt. Heute habe ich einen Brief vom Jobcenter bekommen, das wir mit meiner Freundin Anspruch auf 250 Euro ALG 2 haben, und hier haben sie auch monatlich mit diesem 807 Euro ALG 1 gerechnet. Ich war bei der Bundesagentur, und die Frau hat gesagt, dass sie die Leistungen einbehalten müssen, und ich muss mein Problem mit dem Jobcenter klären. Ich verstehe diese ganze Geschichte langsam überhaupt nicht, könnte mir das jemand erklären? Ich habe echt Angst, dass ich die Miete nicht bezahlen kann usw. Hat jemand eine Idee? Danke schön!

Sozialrecht, ALG I, ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Hartz IV, Jobcenter
"Verspätete" Abmeldung vom Arbeitsamt nach Vertragsabschluss?

Guten Morgen,

ich war jetzt eine Weile arbeitslos und habe ab Montag wieder einen Job. Ich fang aber mal von vorne an: Letzten Samstag las ich in der Zeitung von einem Jobangebot, welches mich interessierte. Am Montag darauf schickte ich per Mail eine Bewerbung. Ich erhielt auch am selben Tag einen Anruf zurück, dass ich die Stelle habe. Habe dort nämlich schon mal als Aushilfe gearbeitet und man war wohl zufrieden mit mir.

Der Vertrag wurde mir gleich am Dienstag per Post zugestellt, habe den Vertrag auch dann an diesem Tag unterschrieben. Am Mittwoch habe ich den Vertrag persönlich überbracht und an der Rezeption abgegeben. Am Donnerstag wollte ich in der Personalabteilung anrufen und fragen, ob es so in Ordnung geht, habe aber die zuständige Person nicht erreicht. Am Freitag hat es dann geklappt und man sagte mir, dass alles so ok ist mit dem Vertrag und dem Personalbogen. Dann fiel es mir gestern siedend heiß ein, dass ich das Arbeitsamt noch nicht unterrichtet habe.

Es war aber schon abends nach den Geschäftszeiten. Ich habe einen Brief geschrieben und eine Kopie der Vertragsseite mit dem Beginndatum der Arbeit beigefügt. Der Brief trägt natürlich das Datum von gestern, aber der Postkasten in meiner Nähe wurde schon geleert an dem Tag. Die nächste Leerung ist dann heute.

Zusätzlich wollte ich mich noch über den eService abmelden, aber leider geht das nicht aufgrund von Wartungsarbeiten. Ich habe daher etwas gegoogled und bin dann hierrüber gestolpert:

"Daher ist es wichtig, so schnell als möglich, spätestens aber wenn die Veränderung in Kraft tritt, die notwendige Mitteilung zu machen."

Quelle: Bundesagentur für Arbeit Webseite

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI637138

Heißt das also, dass ich theoretisch noch am Montag das Arbeitsamt von meinem neuen Job unterrichten kann? Freue mich schon auf Antworten. Weil ich brauch den Job wirklich und mache mich gerade selber verrückt vor lauter Sorge, dass meine vergessene Abmeldung eventuell sogar dafür sorgen könnte, dass ich den Job nicht antreten kann.

Abmeldung, Arbeitsamt, Bundesagentur für Arbeit

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