Heftiges Misstrauen gegenüber Psychotherapeuten, was soll ich bloß tun?

Hallo,

In einer anderen Frage hatte ich schonmal geschildert, das mein Psychotherapeut mir 3 Zettel dahingelegt hat und er meinte: können sie einfach unterschreiben, ist nur Bürokratiekram, das hab ich dann einfach unterschrieben.

Doch es ist so, das ich jetzt heftigste Filme schiebe! Ich denke echt mein Psychotherapeut will mich Unterbringen in eine Psychiatrische Klinik.

Ich habe nachgefragt und er hat mir die Zettel gezeigt. Erst 2 dann sagte ich es waren 3 Zettel und er hat mir den 3. Zettel dann auch gegeben und hab es mir angeschaut.

Das waren 2 Zettel der Antrag auf Pychotherapie und ein Zettel da standen Diagnosen drauf.

Nur irgendwie passt etwas nicht...

Wo ich das Unterschrieben habe, war ich nicht ganz da, und kann mich vage daran erinnern das ich auch etwas mit Bleistift unterschrieben haben könnte, ich kann mich an den Wortlaut erinnern: Können sie einfach Unterschreiben egal wo, sie können auch den Bleistift nehmen. aber bei den 3 Zetteln war ein Feld für die Unterschrift...

Nun ich fragte ihn ob er meinte ich müsste untergebracht werden und er meinte: Ich denke schon das sie ein Teil dieser Gesellschafft sein könnten, aber dieses Misstrauen. Ich denke das Misstrauen ist begründet!!!

Und mein Psychotherapeut hat mich direkt nach dem Gespräch mit den Schriftstücken, gefragt ob wir die Therapie verlängern, darauf hab ich zugestimmt... Irgendwie auch nicht fair, eine Therapie sollte doch vertrauensvoll sein?!...

Dann hab ich mit der Krankenkasse telefoniert, und die sagten mir das ich auch jederzeit den Therapeuten wechseln kann.

Was soll ich bloß tun?

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Zivilprozess, kann ich die Verteidigungsanzeige direkt mit der Klageerwiderung vereinen?

Gemäß §§ 697 Abs. 2, 276 ZPO habe ich eine 2-wöchige Notfrist zu erfüllen meine Verteidigungsabsicht in einem Zivilprozess anzuzeigen. Leider kann ich auch nirgendwo im Internet festellen, ob ich nicht direkt in •einem• Schreiben

a) Meine Verteidigungsabsicht anzeigen darf

b) Meine Klageerwiderung begründen darf

Hierbei handelt es sich um eine ursprüngliche Klage aus einem Mahnbescheid, der durch die ehemals gleiche Adresse eines Familienangehörigen auf meinen Vornamen abgeändert wurde und gegen mich eingeleitet wurde. Nun liegt die Zuständigkeit des Falls dem Amtsgericht vor, nachdem ich zuvor Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt habe.

Kurz und knapp würde ich somit meine Absicht der Verteidigung im Schreiben anzeigen, beantragen die Prozesskosten im Falle eines Klagegewinns an den Gegner zu übertragen und letztendlich meine eindeutig klare Begründung anheften, dass es sich bei mir nicht um den wahren Schuldner handelt.

Wenn jemand da mehr weiß, ob das so formgerecht ist in diesem Bürokratie-Schrottplatz, wäre ich sehr dankbar das kurz zu erklären. Vielen Dank euch und schonmal falls gegeben ein schönes Wochenende!

PS: Interessant und beinahe frech finde ich es auch, dass auf dem Schreiben vom Amtsgericht nun nur mein •erster• Vorname und •Nachname• zu finden ist.

Zuvor aber auf dem Mahnbescheid stand mein Erst- und Zweitname + Nachname, was wenigstens einigermaßen die Verwechslung erklären könne, da der ursprüngliche Schuldner meinen Zweitnamen als Vornamen trägt und selbstverständlich auch den gleichen Nachnamen hat.

Rechtsanwalt, Recht, Amtsgericht, Bürokratie, Gerichtsverhandlung, Justiz, Rechtslage
Schriftliche Vereinbarung über verkürzte Stundenanzahl, wegen verkürzter Betreuungszeit fürs Kind?

Hallo, ich bin seit Ende meiner Elternzeit zu 100% in Kurzarbeit bei einer Zeitarbeitsfirma. Dort habe ich einen unbefristeten Vertrag mit rund 150 Stunden monatlicher Arbeitszeit.
Nun gibt es einen neuen Auftrag und ich soll wieder arbeiten, was mich ja grundsätzlich sehr freut. Allerdings hat die Kita meiner Tochter immer noch verkürzte Betreuungszeiten, wodurch ich diese Stunden nicht erreichen kann. Ich bin alleinerziehend.

Erst wollte mir die Firma einen neuen Vertrag andrehen, das habe ich abgelehnt. Jetzt habe ich heute einen Termin im Büro. Die Dame will mit mir eine schriftliche Vereinbarung über die verkürzte Stundenzahl und entsprechende Vergütung aufsetzen. Sie sagt, wenn ich das nicht unterschreibe und nur für zB 6 Stunden/Tag bezahlt werde, dann könnte ich die Firma auf das restliche Geld verklagen. Ist das nicht Schwachsinn? Ich arbeite dann von zu Hause aus und man könnte auf die Sekunde nachvollziehen, wie viel ich gearbeitet habe. Und sobald die Kita wieder regulär öffnet, würde ich natürlich Vollzeit arbeiten.

Nun meine Frage: Muss ich irgendwas unterschreiben, oder reicht es, wenn ich mich auf §275 BGB (Ausschluss der Leistungspflicht) berufe, weil es mir ja nicht zuzumuten wäre, zu arbeiten, wenn es keine Betreuungsmöglichkeit für mein Kind gibt?

LG und schonmal danke :)

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Mutter hat "Fahrerflucht" begangen - Was tun?

Meine Mutter ist leider nicht so gut, wenn es um die deutsche Sprache oder Bürokratie geht. Ich brauche dringend Ratschläge wie man mit dieser Situation umgehen sollte, da ich mich auch nicht so gut auskenne, aber wenigsten die deutsche Sprache halbwegs gut beherrsche. Ich versuche meiner Mutter zu helfen, bin aber regelrecht überfordert.

Was ist passiert?

Ja... meine Mutter hat letztens ein sehr dummen Fehler gemacht. Sie ist letztens beim ausparken mit einem anderen parkenden Auto "bisschen" kollidiert. Man hat nur ein kleines Geräusch gehört und ist sehr langsam gefahren. Sie ist dann ausgestiegen und hat kontrolliert ob sie irgendeinen Schaden angerichtet hat. Meine Mutter konnte keinen Schaden erkennen und ist dann dummerweise weggefahren. Das alles hat ein Zeuge wahrgenommen und hat das der nachhinein Polizei gemeldet. 

Später war die Polizei bei uns und dann hat meine Mutter ihre Sichtweise erzählt. Die Polizei meinte sie wüssten Bescheid, dass meine Mutter ausgestiegen ist usw. weil ihm der Zeuge das erzählt. Die Polizei aber meinte, dass eine klitzekleine Kleinigkeit abgefallen ist. Also sehr sehr minimalen Schaden (i guess?). 

Nun haben wir vor 2 Tagen ein Schreiben von der Polizei bekommen und irgendwie müssen wir diesen Papierkram ausfüllen.

Die Straftat kann man in Bild 1 sehen.

Was ich auch daran nicht verstehe, ist das was unter "Versuch" steht. Da steht Nein. Ich kann leider nicht genau deuten, was das bedeuten soll.

Kommen wir zu einer weiteren Frage, weiß die Polizei nicht mehr was genau passiert ist? Also das meine Mutter vorher ausgestiegen ist und nach Sachschaden kontrolliert hat. Ich dachte die Polizei wüsste davon Bescheid.

Kommen wir zum 2. Bild

Was soll man da ankreuzen? Soll meine Mutter die Straftat zugeben, obwohl es eine wirklich klitzekleiner Schaden war (irgendwas ist abgefallen und man konnte es laut Polizei in paar Sekunden reparieren) und das nicht wirklich die Absicht meiner Mutter war, weil sie nach Schaden Ausschau gehalten hat, aber keinen gefunden hat.

Soll man sich äußern? Wenn ja, was soll ich genau hinschreiben. Ich habe auch Angst, dass ich was falsches schreibe und meine Mutter dann in Schwierigkeiten kommt.

Oder soll meine Mutter einfach vernommen werden? Ich weiß es nicht und ich brauche Antworten.

Oder soll ich eurer Meinung nach, was anderes ankreuzen? Wir haben übrigens keinen Anwalt oder sowas ähnliches.

Kommen wir zum 3. Bild

Ähhh ja, was genau bedeutet das alles. Ich verstehe nur das erstere.

Letzte Frage:

Hat meine Mutter richtig gehandelt in der Situation oder hätte sie trotzdem die Polizei anrufen sollen, obwohl sie keinen Schaden erkennen konnte?

Ich bin dankbar für jegliche Antworten!

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Schuldig 88%
Unschuldig 13%
Auto, Autounfall, Polizei, Recht, Bürokratie, Fahrerflucht, Papierkram, Straßenverkehrsordnung

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