Werden offene Briefe trotzdem zugestellt?

Ich habe heute einen Brief in den Briefkasten geworfen. Eigentlich dachte ich es wäre ein selbstklebender Umschlag, vielleicht war er auch schon alt, auf jeden Fall war er nicht ganz zu, als ich den Brief einwerfen wollte. Es war mir aber wichtig den Brief loszuwerden. Manche Briefumschläge muss man zum Kleben ja befeuchten, ich habe das sicherheitshalber gemacht und ihn ordentlich zusammengedrückt, dass er ziemlich gut verschlossen wirkte.

Wird der Brief trotzdem zugestellt selbst wenn sich der Umschlag öffnen sollte? Meistens rutschen die Blätter ja nicht sofort raus (normale DinA4, gefaltet), deshalb habe ich Hoffnung, dass sie die Zustellung auch mit nicht zugeklebtem Briefumschlag überstehen. Aber vielleicht ist es ja auch vorgeschrieben, dass geöffnete Briefe nicht zugestellt werden dürfen?

Die Alternative wäre natürlich morgen zur Leerung noch einmal hinzufahren und zu fragen ob ich Tesafilm drüberkleben darf, aber ich denke die Leute von der Post sind eh so überlastet, dass die da nicht noch Bock haben einen Umschlag rauszufischen (auch wenn der Briefkasten meist nicht so voll ist) und ich weiß auch gar nicht ob das rechtlich erlaubt ist. Oder haltet ihr das trotzdem für sinnvoll?

Ihr müsst nicht sagen wie dumm es war den Brief trotzdem einzuwerfen, da ich ihn ja noch bis morgen Vormittag erneut hätte hinbringen können. Ich wollte das Schreiben in dem Moment einfach wortwörtlich loswerden, um nicht den Mut zu verlieren es abzuschicken. Außerdem dachte ich dann irgendwie "naja, entscheidet der Zufall halt ob es ankommt". (Auch wenn ich das jetzt anders sehe kann ich es ja nicht mehr ändern.)

Brief, Versand, Post, Briefkasten, Deutsche Post, Zustellung, Briefumschlag, Briefe versenden

Meistgelesene Beiträge zum Thema Briefumschlag