Darf meine Mutter meine Post einfach öffnen?

Hallo,

also wie der Titel der Frage schon sagt möchte ich gerne wissen, ob es erlaubt ist die Post von jemand anderen ohne das Wissen desjenigen zu öffnen? Ich hab jetzt hier mit der Fragestellung nichts dergleichen angezeigt bekommen, dass es so nen Thread schonmal gab.. Und per Google hab ich auch eher alte Threads gefunden, wo auch eher ne zweigeteilte Meinung zu lesen war - eine Seite meinte bei wichtigen Briefen ja und eine andere berief sich darauf, dass das per Gesetz verboten ist, allerdings weiß ich nicht wie die aktuelle Rechtslage ist, da sich Gesetze ja auch ändern können.

Zu meiner Situation, die man in der Fragestellung bereits vermuten kann, geht es darum, dass ich 23 bin, aber meine Mutter öffnet meine Briefe und sagt mir nicht mal Bescheid, dass ich überhaupt Post bekommen habe. Außer es ist was wichtiges - damit redet sie sich auch immer raus, da sie sagt, es könnte ja was dringendes sein. Sie sagt mir quasi nur Bescheid, wenn es sich um amtliche Schreiben handelt - und sie auch vorher gelesen hat. Alles was sie nicht als wichtig erachtet, bekomme ich gar nicht mit.

So auch aktuell: Ich habe bei meiner alten Schule eine Bescheinigung angefordert, dass ich für eine Schulform nicht angenommen worden bin, da ich derzeit ja in einem anderen Landkreis zur Schule gehe und dort Busfahrkartenermäßigungen beantragen muss. Dafür ist die Bescheinigung der anderen Schule von Nöten. Nun der Brief ist auch bei meiner Mutter angekommen, aber da sie es für eine gewöhnliche Ablehnung gehalten hat, hat sie diese einfach in den Müll geschmissen. Und ohne mir überhaupt was zu sagen davon!

So daher wollt ich hier mal nachfragen, ob sie sowas wirklich machen darf.

Bedanke mich im Voraus!

Gruß

Shinae

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Briefgeheimnis - gilt dies auch für Behörden und Ämter?

Hallo meine Besten, mal wieder eine Frage zum Staatsapparat BRD.

Ich bin verwarnt worden wegen eines kleineren Delikts (passiert schonmal). Habe natürlich Einspruch eingelegt und diesen an die Sachbearbeiterin addressiert und nun eine Antwort von einem anderen Sachbearbeiter bekommen in der ziemlicher Quatsch steht, der juristisch nicht haltbar ist. Aber das war jetzt nur die Backgroundstory. Meine eigentliche Frage ist diese:

  • Ich habe den Bußgeltbescheid von einer Sachbearbeiterin bekommen. War interessanterweise maschinell erstellt und sogar ohne Vornamen unterschrieben ("Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag, Frau XYZ").

  • Meine Antwort habe ich an diese Frau gerichtet ("Hallo Frau XYZ")

  • Darauf habe ich eine Antwort bekommen von einem "Herrn ABC", der schrieb "(...) Ihren Brief vom 15.07. habe ich erhalten (...)" so nach dem Motto, unterschrieben "Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag,Herr ABC".

Jetzt ist mir ja klar, dass die Leute anscheinend in der Behörde Dienst ableiern und dies formell, ob sauber oder auch nicht, im Auftrag irgendeines gewählten Volksvertreters tun. Da würde mich interessieren ob man hier eine Vollmacht verlangen darf. Ich denke das ist aber durch irgendwelche Gesetze geregelt auf die die Behörde verweisen könnte.

Allerdings ist mir nicht bekannt, dass Herr ABC ohne weiteres Briefe lesen darf, die ich an Frau XYZ gerichtet habe!? Sind Behörden in irgend einer Form vom Briefgeheimnis entbunden?

Kann man auf der Grundlage darauf bestehen, Antworten von Frau XYZ und niemand anderem zu bekommen?

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