Wenn ein Heimbewohner in der Psychiatrie ist, wer macht dann die Post und Briefe in den Wohnheim auf, die auf den Namen des Bewohner gehen?

Dürfen dann die Betreuer in der Einrichtung die Post und Briefe öffnen, wenn ein Heimbewohner in der Psychiatrie stationär ist?

Oder gilt dann trotzdem für die Betreuer das Briefgeheimnis?

Darf ein Heimbewohner, der in der Psychiatrie stationär ist, trotzdem seine eigene Post und Briefe öffnen und lesen?