Hallo liebe Community,
kurz zur Einordnung: Auf meinem Nachbargrundstück wird gebaut. Dabei wurde eine auf meinem Grundstück stehende Hecke versehentlich gefällt.
Nun habe ich dem Inhaber des Gärtnereibetriebes eine Email gesendet, in der ich von ihm Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung (§ 823 I BGB) fordere. Diese hat er einfach an seinen Auftraggeber (unserem neuen Nachbarn) ohne meine Zustimmung weitergeleitet.
Ist das zulässig? Wenn nein, wo ist das gesetzlich normiert?
Ich möchte, dass der Schriftverkehr nur zwischen mir und dem Gärtnereibetrieb abläuft, mein Nachbar hat damit rein gar nichts zu tun. Gibt es da sonst irgendwelche Möglichkeiten? Ich denke, dass es da doch alleine schon wegen des Datenschutzes massive Probleme geben müsste.
Danke für jede hilfreiche Antwort und noch einen schönen Nachmittag!