Hey,
Ich hatte mich zum Ablauf des Wintersemesters 22/23 von der Uni freiwillig „aus sonstigen Gründen“ im Februar diesen Jahres exmatrikuliert, weil ich es finanziell zu dem Zeitpunkt nicht geschafft habe, meine Semestergebühren zu zahlen und ich wollte nicht Zwangsexmatrikuliert werden (die Exmatrikulation wurde vor Zahlungsfrist eingereicht und bestätigt).
Es war wahrscheinlich nicht die beste Entscheidung, jedoch blieb mir in dieser Notlage nicht viel an Spielraum übrig.
Nun ist es mir möglich, die Kosten wieder tragen zu können und daher wollte ich mal fragen, ob man eine freiwillige Exmatrikulation widerrufen kann, sodass ich zum 01.04. normal weiterhin studieren kann? Ich würde das Studierenden-Sekretariat sofort kontaktieren und entsprechende Mahngebühren etc. begleichen.
Danke im Voraus.