Assistenzhund in Berufsschule mitnehmen gestattet?

Es handelt sich um eine öffentliche Verwaltungsschule in Berlin. Bevor ich mich mit meinem Anliegen direkt an die Schule wende, möchte ich zunächst einmal hier nachfragen, ob vllt. schon jemand Erfahrung mit den Zutrittsrechten bzgl. Schule/Berufsschule in Berlin gemacht hat.

Hierzu ein paar Auszüge aus den Neuerungen des BGG (Drucksache 18/8428):

"Mit den Änderungsanträgen wird die Definition von Barrierefreiheit (§ 4 BGG-E) durch die Zulassung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel (zum Beispiel Blindenführ- oder Assistenzhunde) erweitert.(...)"

"Nummer 1a ergänzt (...) zur Klarstellung, dass die Nutzung von Hilfsmitteln, die behinderungsbedingt notwendig sind, zulässig ist. Von Hilfsmitteln im Sinne dieses Gesetzes sind insbesondere auch Blindenführ- und Assistenzhunde umfasst. Im Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Berlin und im Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Brandenburg sind ähnliche Regelungen vorhanden. Dort heißt es „Eine besondere Erschwernis liegt insbesondere auch dann vor, wenn Menschen mit Behinderungen die Mitnahme oder der Einsatz benötigter Hilfsmittel verweigert oder erschwert wird.“

Landesgleichstellungsgesetz Berlin:

§ 4a – Barrierefreiheit

Barrierefrei sind bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Eine besondere Erschwernis liegt insbesondere auch dann vor, wenn Menschen mit Behinderung die Mitnahme oder der Einsatz benötigter Hilfsmittel verweigert oder erschwert wird.

Für die (langfristige) Teilnahme am Berufsschulunterricht sowie zur Sicherung der körperlichen Unversehrtheit (habe ein Anfallsleiden) bin ich auf die Begleitung durch einen Assistenzhund angewiesen.

Ausgenommen von gesundheitlichen Gründen wie Allergien und Sicherheitsrisiken - darf die Berufsschule einem schwerbehinderten Schüler mit Assistenzhund den Zutritt verweigern?

Schule, Hund, Berlin, Recht, Behinderung, Berufsschule, Diskriminierung, Assistenzhund

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