von wenn bekommt man hilfe in dringenden fällen

Hallo,

bin auf dersuche nach hilfe, derzeit ist unssere sitautin folgende.

ich habe mich von den vater meiner tochter getrennt. nach der trennung gingen wir in ein frauhenhaus, von dort aus. wurden wir in eine Notunterkunft getann da ihr vater münchen verlassen hat.

das ist jetzt 6monate her. in der notunterkunft wurden wir gemobt, uns wurde sogar dreck im kinderwagen geworfen. und selbst davor uns stöcker in den wagen zu legen wurde kein halt mehr gemacht. allerdings waren die nicht einfach ersichtltich in den wagen geworfen, sondern unter den fusssack meiner tochter, und dann auch noch am kopfende.

daher haben wir die notunterkunft nun verlassen, und sind bis wir nee wohnung haben. zu guten bekannten, diese haben jetzt aber den mietsvertrag gekündigt bekommen. aus grund wurde eigenbedarf angemeldet.

bis her waren ich und meine tochter bei allen behörden um hilfe zu suchen. aber immer ohne erfolg oder nur teilweise.

beim wohnungsamt haben wir antrag auf eine sozialwohnung gestellt. und haben da nur dringlichkeitsstufe 3 erwirken können und dies zu allen überfluss auch erst ab den 6.8.2012 bis dahin sollen wir geduld haben.

nun überlegen wir ob wir zu presse oder medien gehen. mag diesen schrit aber nicht machen da ich mich nicht in der öffentlichkeit demütigen lassen will.

und daher die frage kennt jemand eine ähnliche situation wo ausnahmen von wohnungsamt gemacht wurden?? oder kann man noch ärgendwäsche schritte einleiten.

wir haben bisher über 780absagen bei der wohnungssuche. und denoch hat uns da amt sogar einen profvisionsschein abgelehnt.

danke in vorraus für jeden tip den man bekommen kann.

Familie, Wohnung, Behörden, Medien
kein geld für wohnung da ich krankengeld beziehe. welche möglichkeiten habe ich für unterstützung?

meine momentane situation : ich beziehe seit einem jahr krankengeld da ich aufgrund eines doppelten bandscheibenvorfalls z.zt. nicht arbeiten kann. habe bereits eine erfolglose reha hinter mir. desweiteren befinde ich mich z.zt in einer medizinischen trainigstherapie um die sache mit der bandscheibe in den griff zu bekommen. zudem habe ich eine 50 prozentige schwerbehinderung da ich sehr schlecht höre. ich befinde mich noch im arbeitsverhältniss, aber mein arbeitgeber hat beim zuständigem versorgungsamt einen antrag auf eine ordentliche kündigung gestellt. diese habe ich widersprochen und ist soweit noch nicht geklärt. nun zum eigentlichen problem. ich wohne nach der trennung meine ex bei einem bekannten mit dem ich mich nicht mehr so gut verstehe da er will das ich ausziehe. nun will ich mir eine wohnung/zimmer am ehemaligem wohnort und somit im bundesland niedersachsen suchen.z.zt. wohne ich in nordrhein-westfalen. da ich nur 750€ krankengeld monatlich beziehe ist mir dies aber nicht möglich. von dem geld bezahle ich schulden ab muss davon lebensmittel kaufen und fahre alle zwei wochen 800km um meinen sohn ( 7 jahre) zu besuchen. tanke dann für 120€.

was kann ich tun um mir eine wohnung leisten zu können. welche ämter könnten mir aus dieser notsituation raus helfen ? an welche behörden muss ich mich wenden die mir helfen könnten ? wenn ich wieder arbeite würde ich meine wohnung dann selbstverständlich alleine finanzieren. wisst ihr guten rat ?

Recht, Sozialrecht, Stadt, ARGE, Behörden, Hartz IV, Krankengeld, Sozialamt, Soziales, Sozialhilfe, Wohngeld

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