Autokennzeichen bei neuem Auto mitnehmen?

Hallo. Ich stelle die Frage, weil es meinen Bruder betrifft. ich schildere die Orte und so für mein Bundesland, aber die Städte sind abgewandt. Nur zur Info.

Mein Bruder hat erst in Leipzig gewohnt und für Studium und jetzt Job ist er nach Dresden gezogen. Das Kennzeichen an seinem Auto (Beispiel VW) hat er damals mitgenommen, da das ja so ging. Er lebte also in Dresden mit Kennzeichen L aus Leipzig, aber eben mit Plakette von Dresden. Alles gut.

Heute hat er sich ein neues Auto gekauft, das alte (VW) aber schon Anfang der Woche abgemeldet. Kurzzeitkennzeichen mit B (Berlin) dran.

die Tante am Schalter meinte zu meinem Bruder, dass er sein alten Kennzeichen (L) jetzt nicht mehr nutzen darf. Da er in Dresden jetzt wohnt, darf er das Kennzeichen nicht behalten / nehmen. Sie sagte, dass ein Bekannter das Auto auf sich anmelden muss, der eben in Leipzig wohnt.

ist das wahr? Darf mein Bruder jetzt nicht mehr sein altes Leipziger Kennzeichen nutzen? Ist zwar jetzt nicht mehr das Auto, was er mit nach Dresden gebracht hat, aber das ändert doch an der Tatsache nichts, dass es sein Auto und Kennzeichen ist…

und stimmt das mit der Aussage, dass es jemand auf sich anmelden muss (mit dem Kennzeichen) am Wohnort des Kennzeichens (L) und dann wieder abmelden muss (wie als verkauft), dass mein Bruder wieder sein Kennzeichen bekommt?

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Auto verkauf und neues kaufen?

Guten Tag, ich habe leider wenig Erfahrung in diesem Thema und wollte einfach mal aufgeklärt werde wie den sowas funktioniert im genaueren.

Es geht darum, das ich in geräumiger Zeit mein zurzeitige Auto verkaufen möchte evtl an dem Händler wo ich es vor 2 Jahren gekauft habe oder Privat verkaufen.

1. Frage: wenn ich es Privat verkaufe muss ich mein Fahrzeug dann abmelden bei der Zulassungstelle wenn es zum kauf und Abholung vom Fahrzeug kommt? Oder geht das auch anders? Und was muss ich alles beilegen dem neuen Käufer?

2. Frage: kann ich mein Kennzeichen weiterbehalten und auf das neue Fahrzeug auf anmelden? Oder muss ein neues her?

3. Frage: Wenn ich das andere Fahrzeug gekauft habe bzw es zum kauf auch kommt, muss ich die Versicherungen abschließen bevor ich das Auto kaufe bzw bevor ich es abhole? Oder kann ich das machen wenn das Fahrzeug bei mir steht?

4. Frage: Wenn ich das Fahrzeug übernehme wie ist das mit dem Kennzeichen, gehe mal davon aus das ich mein kennzeichen behalten darf also mit der selben Sachen drauf, müsste ich dann mein Kennzeichen zur anderen Person mitnehmen und es dort selbst dran machen oder muss dies in einer Werkstatt erfolgen oder beim TüV?

5. Frage: Da das Fahrzeug das ich kaufen möchte ein Nissan ist, kann ich den dieses Registrieren lassen bei einem anderen Nissan Händler, da einer der Angebote die ich erhalten habe, eine 1.5Jahre Garantie mitbringt und der nette Mann zu mir meinte ich müsste dieses nur bei einem Nissan Händler anmelden um das zu übernehmen oder so ähnlich, würde dann beim anmelden bei dem Nissan Händler der auch natürlich Service macht diese ganze Prozedur von neu anmelden an der Zulassungstelle und den ganzen Kram erledigt werden von dennen aus oder muss ich das noch machen?

Ich frage das nur, weil wo ich mein Auto vor 2 Jahre bei dem Nissan Händler gekauft habe, wurden die ganzen Sachen wie das Kennzeichen anmelden und allgemeines zulassen alles von dem Verkäufer bzw von dem Händler erledigt, ich musste jedeglich nur die Versicherung abschliesen und dennen die Nummer weiterleiten das diese es zulassen können.

Es wäre nett auf eine gute und ausführliche Antwort

Vielen Dank im vorraus,

David

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