Bleiben die Autokennzeichen gleich, wenn ein Auto von einer Person an eine andere verkauft wird?
Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen
3 Antworten
Solange das Fahrzeug im selben Zulassungsbezirk bleibt kannst Du das Kennzeichen des Vorbesitzers übernehmen. Musst es aber nicht. Wenn Du das Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk kaufst musst Du ein neues Kennzeichen nehmen.
Das gilt beim Umzug des Fahrzeughalters. Der Fragesteller fragte nach dem Kauf eines Fahrzeugs.
Nein. Steht auch in dem Artikel, den Du selbst verlinkt hast unter
Ausnahmen von der Kennzeichenmitnahme
Punkt 1:
Kommt es beispielsweise zu einem Halterwechsel durch einen Fahrzeugverkauf, muss der neue Halter auch ein neues Kennzeichen beantragen, sofern auch der Zulassungsbezirk wechselt.
Ein Beipiel aus meinem (Versicherungsmakler) Bestand: Die Tochter eines Mandanten, er wohnt in Kiel, sie in Berlin, hat im letzten Jahr den Wagen des Vaters gekauft und in Berlin auf ihren Namen zugelassen Nun fährst sie in "B" mit "KI" durch die Gegend.
Wie der Fall zustande kommt, kann ich nicht beurteilen. Im Normalfall geht das nicht.
...und noch ein Beispiel: Ein Mandant, Kreis "RZ" hat letzte Woche einen Roller (Kraftrad!) aus dem Kreis "OH" gekauft und zugelassen. Rate mal mit welchem Kennzeichen er durch die Gegend fährt?
Jain. Du kannst zunächst mit den alten Autokennzeichen des Vorgängers zur Zulassung fahren. Dort wird die Verantwortung eben umgeschrieben und Du erhältst neue Kennzeichen.
Nein, da es neu zugelassen werden musst. Du kannst das Kennzeichen jedoch bei der Abmeldung reservieren und dass selbst zulassen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass du im selben Landkreis wohnst.
Man kann aber auch direkt das Kennzeichen des vorherigen Halters übernehmen, wenn das Auto nicht abgemeldet war.
Das ist eine olle Kamelle.
Das ist richtig:
https://www.kennzeichenbox.de/magazin/kennzeichenmitnahme/