KFZ Abmeldung und Neuanmeldung - gleiches Kennzeichen?
Hallo,
voraussichtlich nächste Woche bekomme ich mein neues Auto. Da ich gerne mein aktuell benutztes Kennzeichen behalten wollte und ich mein aktuelles Auto bis dahin noch nutzte habe ich damals mit dem Verkäufer schon ausgemacht, dass ich das neue Auto selbst zulassen werde.
Das ist soweit für mich eine Premiere, da ich nun erstmalig das gleiche Kennzeichen behalten will. Daher habe ich nun eine Frage zum Ablauf. Wird es möglich sein, wenn ich mein altes Fahrzeug kommende Woche abmelde, direkt im Gegenzug das neue Fahrzeug mit dem Kennzeichen wieder anzumelden oder hat dieses Kennzeichen dann erstmal eine kurze Sperrfrist, so dass ich noch einige Tage warten muss?
5 Antworten
Du kannst das alte Fahrzeug unter Vorlage der amtlichen Kennzeichenschilder und der Zulassungsbescheinigung Teil I abmelden. Ob Du mit dem Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung an diesem Tag noch fahren darfst, solltest Du mit deiner Versicherung klären!
Für das neue Fahrzeug benötigst Du folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nr. von deiner Versicherung
- Personalausweis
- Sepa-Lastschriftmandat liegt am Schalter vor
Wenn Du mit deinem alten Fahrzeug noch die letzte Fahrt zum Händler durchführen darfst, benötigst Du für das neue Fahrzeug neue amtliche Schilder!
Jeder Landkreis handhabt das ein wenig anders. Bei mir ist es so, dass es geht.
Deine Kombination bleibt für 6 Monate für dich reserviert. Du kannst also dein altes abmelden und das neue gleich wieder anmelden. Folgende Dinge sind jedoch zu beachten.
Du darfst mit dem Alten Auto nicht mehr fahren
Du brauchst die eVb fürs neue Auto
Ruf am besten an und frag nach, ob es mit einer Sitzung geht.
Nur, wenn die Kombination nicht bereits vergeben wurde und nur auf direkter Fahrt zum Händler oder nach Hause und nur im gleichen Landkreis
Deine Antwort bzw. Kommentar ist falsch. Theoretisch kann der Fragesteller mit seinem alten Fahrzeug und neuen Fahrzeug zum Händler fahren. Selbstverständlich muss für das neue Fahrzeug auf jeden Fall neue Schilder gekauft werden, weil die Kennzeichen vom alten Fahrzeug entstempelt sind. Die Schilder vom neuen Fahrzeug dürfen natürlich nicht an das alte Fahrzeug angebracht werden. Sie hätten dann Zulassungsplaketten und eine abweichende HU-Plakette auf den Schildern.
Mit einem abgemeldeten Fahrzeug darf der Fragesteller innerhalb Deutschlands am Tag der Abmeldung bis Mitternacht auf dem direkten Wege zum Abstellort fahren. Also nicht zwischen durch zu Ikea etc. fahren.
Innerhalb bzw. des angrenzenden Zulassungsbezirkes darf das Fahrzeug auf dem direkten Wege zur Kfz-Zulassungsstelle benutzt werden, wenn vorab das entsprechende Kennzeichen reserviert wurde und diese Fahrt vom Versicherungsschutz umfasst ist (Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen).
Deine Antwort ist fast komplett falsch!
Bei übernahme der Kombination müssen keine neuen Schilder geprägt werden. Die Plaketten werden vor ausgabe 3infach getauscht.
Fahren mit den alten Kennzeichen fällt hier schonmal weg, da die ja auf dem neuen Auto sind. Und selbst wenn man unnötiger Weise neue Schilder prägen lassen würde, ist die Kombination auf das neue Auto vergeben. Würde man dann einfach mit den alten Kennzeichen auf dem alten Auto fahren wäre das der Tatbestand der Urkundenfälschung.
Er mus nach dem abmelden sofort zum Abstellort im.Zulassungsbezirk fahren. Fährt er hier um 22 Uhr noch würde der Verdacht aufkommen er wäre noch anderweitig unterwegs gewesen. Auch das ist eine Straftat.
Anbei ein Link der gesetzlichen Grundlage:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
Nach § 10 Absatz 4 ist mein vorheriger Kommentar richtig. Du kannst also dein altes Auto bis Mitternacht zum Abstellort fahren (je nach Entfernung des Abstellortes), wenn für diese Fahrt Versicherungsschutz besteht.
Gleichzeitig kann eine andere Person das neue Fahrzeug benutzen. Selbstverständlich müssen für das neue Fahrzeug neue Schilder gekauft werden, weil es sonst Kennzeichenmißbrauch wäre.
Theoretisch könnte der Fragesteller sein altes Auto abmelden und eine andere Person würde das Kennzeichen übernehmen. In diesem Fall wäre es ggfl. einem anderen Sachbearbeiter nicht bekannt, dass der alte Halter das Fahrzeug für eine letzte Fahrt nutzt!
Das kannst du in einem Vorgang erledigen. Kein Problem.
Hi das geht. Auch direkt am gleichen Tag.
Als ich den Händler von meinem jetzigen Auto beauftragt hatte, mein altes abzumelden und das neue anzumelden, ist der nur einmal hin und hat es ereldigt.
Ich konnte mein neues Auto nach meinem Feierabend schon mitnehmen mit dem gleichen Kennzeichen, das das alte hatte.
Oft musst du ja einen Online Termin für die Anmeldung machen.
Dort kannst du anmerken, dass das Kennzeichen übernommen werden soll.
Es ist heute nicht mehr so kompliziert wie früher (Sperrfrist) du kannst direkt Ummelden.
Sie berechnen dir aber dafür den Service "Wunschkennzeichen" :-)
Wenn Versicherungsschutz für die Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen besteht, darf der Fragesteller an diesem Tag mit dem Auto noch fahren. Er sollte aber vorher seine Versicherung fragen!