Ich habe mein altes Auto, was noch ein Monat TÜV hat, verkauft. Am Tag der Abmeldung, die ich durch die online Abmeldung bescheinigt habe, ist der Käufer mit der alten Mühle und den abgemeldeten Kennzeichen nach Hause gefahren. Heute früh sah ich, dass das Auto nicht mehr auf seinem Parkplatz (in der Nähe, mein Arbeitsweg) steht.
Wir hatten noch darüber geredet, dass er das Auto neu anmelden kann mit den gleichen Kennzeichen, um sich so die Kosten für Schilder zu sparen. Er meinte noch, das macht er nächste Woche Donnerstag. Aber bin ich aus der Sache raus, wenn ich einen gültigen Kaufvertrag habe und darin drin steht, dass es mit abgemeldeten Kennzeichen verkauft wird? Ich meine, wenn er jetzt geblitzt wird oder ähnliches?