Nicht beworben auf Vermittlungsvorschläge des Jobcenters?

Ich habe beim letzten Jobcenter Termin zwei Vermittlungsvorschläge mitbekommen. Habe mich aber nicht darauf beworben. Ich hätte die Rückmeldung zum Vermittlungsvorschlag auch bis zum 31.10. zurücksenden sollen. Beides habe ich nicht gemacht. Wenn das Jobcenter mich fragt ob ich mich beworben habe, soll ich dann sagen ich habe keine Vermittlungsvorschläge bekommen? Das Jobcenter muss mir doch nachweisen das sie mir diese gegeben haben?

Oder soll ich bei Vermittlungsvorschlägen noch anrufen und so tun als ob ich mich dort beworben habe und nachfragen wie das Ergebnis aussieht, ob sie mich nun einstellen? Dann könnte ich sie bitten mir eine Absage zu senden, damit ich was für das Jobcenter habe als Nachweis?

Es ist aber nicht nur so das ich mich dann zu spät beworben hätte, sondern die Rückmeldung ans Jobcenter hätte auch bis zum 31.10. geschehen sollen, dann würde ich vllt Sanktionen bekommen. Hat mein Sachbearbeiter da Spielraum, also kann er sagen ich bekomme keine Sanktionen, da es das erste mal bei mir ist?

Mir hat mal mein Bewerbungstagebuch für einen Monat gefehlt (schon halbes Jahr her, es gab aber keine Sanktionen). Auf die Vermittlungsvorschläge habe ich mich bis auf diesmal immer beworben.

Soll ich einfach sagen ich habe keine Vermittlungsvorschläge bekommen? Ich weiss nicht mehr ob ich da was unterschrieben habe, das ich diese ausgehändigt bekommen habe, muss man da was unterschreiben wenn man die bei einem Termin mitbekommt?

Danke für Eure Hilfe

Bewerbung, Arbeitslosengeld II, Jobcenter, vermittlungsvorschlag
Jobcenter will das ich Bafög beantrage - muss das sein?

Ich bin 24 Jahre alt und besuche zurzeit das 2 Semester einer Abendschule für Erwachsene, seit Februar 2019.

Seit August 2018 beziehe ich ALG 2. jetzt nach einem Jahr möchten Sie, ALG 2 aufheben und mich unbedingt dazu überreden Bafög zu beantragen, wozu ich auch einen Brief bekommen habe in dem steht:

Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat. Folgende Angaben werden benötigt.

Beantragen Sie Kindergeld bei der Familienkasse und legen einen Nachweis über die Antragstellung vor + beantragen Sie Bafög beim Stadtschulamt und legen einen Nachweis über die Antragstellung vor.

Wenn ich diese Unterlagen bis zum angegebenen Datum nicht abgegeben habe können die Geldleistungen ganz versagt werden. Und ich bin jetzt im Stress da meine Abmachung mit dem Amt so war, die Schule zu besuchen und somit auch unterstützt zu werden. Meine Schule geht jetzt nur noch bis Dezember und ich verstehe den Sinn nicht. Ich wohne alleine, habe eine Wohnung die vom Amt auch finanziert wird und wenn dies versagt, kriege ich Probleme. Mit meinen Eltern habe ich keinerlei Kontakt und möchte es auch nicht da ich damals weggelaufen bin und alles alleine auf die Beine gestellt habe inklusive es dazu Gründe gibt weshalb ich mit diesen Menschen nix zutun haben will.

Würde mich um Hilfe freuen wie ich weitergehen könnte.

Recht, ALG II, Arbeitslosengeld II, BAföG, Hartz IV, Jobcenter, Abendschule, Anspruch auf Arbeitslosengeld, BaföG-Amt, Ausbildung und Studium, Familienkasse Kindergeld
Mal angenommen, das Jobcenter vermittelt euch in eine WfbM und ihr verdient monatlich nur 80 Euro? Wie soll man damit auskommen? Lohnt sich das überhaupt?

Das Jobcenter wollte einen Bekannten von mir in eine Behindertenwerkstatt vermitteln, weil er eigetnlich erwerbsunfähig ist und laut Krankenkasse eine Reha zum damaligen Zeitpunkt als sinnlos erschien. Die letzte Möglichkeit wäre, so wie es scheint, eine Beschäftigung in einer WfBM. Er hat keinen Anspruch auf Rente bzw. Erwerbsminderungsrente. Er ist noch ziemlich jung (21) und damit er nicht ewig auf das Sozialamt angewiesen wäre, wäre eine mögliche Option mit einer Beschäftigung in einer WfbM einen Rentenanspruch zu erwirtschaften. Dafür müsste er mindestens 5 Jahre in Vollzeit in einer WfbM arbeiten. Danach könnte er einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen lassen.

Sein Problem liegt jetzt darin, dass er derzeit nicht einmal in einer WfbM arbeiten könnte. Er könnte eigentlich ganzn normal arbeiten. Es scheiter eher daran, dass er nicht Vollzeit arbeiten kann. Das ist eigetnlich auch ein Grund, weshalb er sich einen Minijob gesucht hat, wo er derzeit weniger als 450€ verdient.

Das JC wollte ihn eben in so eine WfbM stecken. Dazu müsste er erst einen Minijob kündigen und dann Vollzeit in der WfbM arbeiten. Problematisch wird es aber, wenn man das geringe Gehalt betrachtet. Er würde dort nur 80€ monatlich verdienen. Umgerechnet wäre das ein Stundenlohn von 0,45 Cent. Bei seinem Minijob verdient er derzeit das 5-Fache. Das würde sich doch nicht rentieren, oder was meint ihr?

Sofern er eine Beschäftigung in einer WfbM antreten würde, würde ihm eventuell eine Wohnng oder ein Zimmer in einem Internat zur Vefügung gestellt werden. Dort könnte er umsonst wohnen bzw. würden die Wohnkosten vom Träger übernommen werden. Essen müsste er in einer Kantine, wo es morgens mittags und abends zu festen Zeiten Essen gibt. Die Beiträge zur KV würde das JC übernehmen. Problematisch wird es aber beim geringen Gehalt von 80€. Wovon soll er sich ernähren, womit soll er sich Kleidung kaufen, und wie soll er mit so wenig zurechtkommen? 80€ reichen ja niemals. Er möchte auch nicht in einer Kantine essen, da er sämtliche Allergien hat und seine Lebensmittel selbst kaufen möchte.

Irgendwas kann da doch nicht passen. Er fühlt sich vom Amt irgendwie vera.

Was würdet ihr in so einer Situation tun?

Geld, Rente, Recht, Erwerbsminderungsrente, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld II, Erwerbsminderung, Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Rentenversicherung, Sozialamt, Sozialhilfe, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro, Werkstatt für behinderte Menschen
Plötzlich nach 7 Jahren will die ArGe Heiz- und Nebenkostenabrechnungen? Die habe ich aber nicht, da die Heiz- + Nebenkosten immer pauschal abgerechnet wurden?

Seit 2011 wohne ich in einer kleinen Dachgeschosswohnung. Der Hausbesitzer vermietet nur diese eine Wohnung und ist daher kein Profi im Vermieten. Um ehrlich zu sein, habe ich ihm damals beim Ausfüllen des Mietvertrages sogar geholfen. Mein Vermieter ist freundlich und hilfsbereit, hat seit meinem Einzug 2011 die Miete nicht erhöht und ist in schriftlichen Dingen nicht bewandert. Ich zahle seit Jahren 218 € Miete, dazu 45 € Heizkosten und 55 € Nebenkosten, letztere waren immer pauschal, da meine Wohnung auch über gar keinen eigenen Zähler verfügt. Sieben Jahre hat sich die ArGe daran nicht gestört, nun will sie plötzlich Heiz- und Nebenkostenabrechnungen für 2014 und 2015. Schon seit Wochen glaube ich an gezielte Schikane, da ich z.B. auch die Einkommensnachweise über meinen Mini-Job nun nachträglich für jeden einzelnen Monat nachreichen soll, obwohl die ihnen vorliegende Dezember-Abrechnung bereits alle Infos enthält, die einzelnen Monatsabrechnungen also gar keinen informellen Mehrwert haben. Das ist aber o.k., da ich alle Monatsabrechnungen aufbewahrt habe und nachreichen kann. Es vergeht kaum noch ein Tag, an dem ich keine Post von der ArGe bekomme ("Einladungen", Nachweis-Forderungen, an einer sinnlosen Maßnahme nehm ich schon teil).

Möglicherweise haben wir damals im Mietvertrag einen Fehler gemacht und die Pauschale nicht ausdrücklich vereinbart haben; die Formulare sind aber auch dem Normalbürger kaum verständlich. Was soll ich nun machen? Ich füge mal eine Seite aus dem Mietvertrag bei als Kopie. Vielleicht kann mir jemand sagen, wo der Fehler ist und was man eintragen muss, um klar zu vereinbaren, dass alles pauschal ist und keine NK- und HK-Abrechnung erfolgt. Oder ist das auch verboten? Ich find es link, dass gutmütige Vermieter schikaniert werden, während andere, von denen man oft hört, horrende Mieten verlangen und sich mit bürokratischem Aufwand die Finanzierung durch die ArGe sichern.

Mein Problem ist, was ich der ArGe nun vorlegen/angeben soll. Ich bin wirklich verzweifelt und auch wütend und wäre sehr froh, wenn mir jemand helfen könnte. mfg

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Arbeitslosengeld II, Nebenkostenabrechnung
Ausbildung mit ü 30, wer üntertsützt?

Ich bin im Moment ü30 und beziehe Arbeitslosengeld 2 (Hartz4). Habe ein vierwöchiges Praktikum gemacht in einem Handwerksbetrieb.

Der Betrieb war so zufrieden mit mir, dass Sie mich für "sofort" als Lehrling im ersten Ausbildungsjahr nehmen möchten und ich den Ausbildungsvertrag am Freitag unterschreiben kann, damit ich Montag anfangen kann als Azubi.

Dies wäre meine ERSTAUSBILDUNG. Bisher habe ich noch keine!

Zu meinem Problem ....

Meine Eltern haben ein Haus gemietet, dort wohne ich als Untermieter, mit Untermietervertrag usw. und zahle monatlich meine Miete + Nebenkosten. Meine Eltern Wohnen unten, in der größeren Wohnung, ich wohne oben, in einer etwas kleineren Wohnung.

Ich zahle für alles zusammen € 385,24 - Miete + Nebenkosten, welches vom Vermieter genau berechnet worden ist, damit ich meinen Eltern auch nur das zahle, was ich verbrauche und benutze.

Leider sind meine Eltern auf das Geld von mir angewiesen und können darauf nicht verzichten. Wir haben schon zusammen gesprochen und hin und her gerechnet, aber es passt vorne und hinten nicht, da meine Eltern nicht viel verdienen, obwohl Sie viel arbeiten.

Wenn ich jetzt die Berufsausbildung anfange, bleiben mir netto € 390,00 -. Wenn ich davon meine Miete und Nebenkosten bezahle, bleiben mir keine € 5,00 - im Monat übrig.

Habe ich die Möglichkeit irgendwoher Unterstützt zu werden, damit ich die Berufsausbildung machen kann?

BAB soll nur beantragt werden können, wenn ich eine eigene Wohnung habe. Gilt das auch in meinem Fall, wo ich als Untermieter bei meinen Eltern in einer eigenen Wohnung lebe?

In besonderen Fällen soll sogar vom Jobcenter auf Hartz 4 Niveau aufgestockt werden, wenn die Ausbildungsvergütung zu niedrig ist, damit eine Erstausbildung absolviert werden kann. Ist das in meiner Situation auch so ein Ausnahmefall?

Würde mich über nützliche Tipps oder Erfahrungsberichte sehr freuen, Danke!

Arbeitslosengeld II, Berufsausbildungsbeihilfe, Hartz IV

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