Wie ist die Rechtslage bei einem Tierschutzvertrag, Vorbesitzerin will den Hund einfach zurück?

Hallo zusammen.

Wir haben im Februar ´16 einen rumänischen Straßenhund aufgenommen. Die Vorbesitzerin ist nach eigener Aussage Mitglied in einem Tierschutzverein (den sie namentlich nicht benannt hat). Den Hund hat sie uns jedoch privat überlassen.

Sprich sie hat ihn uns gegen einen "Schutzvertrag für Tiere", eine nach ihrer Aussage ausgedruckte Vorlage aus dem Internet übergeben. Eine Quellenangabe ist auf dem Dokument nicht zu finden.

Sowohl mündlich als auch auf dem Vertrag wurde zugesichert das Tier sei gesund. Am Folgetag stellte sich beim Tierarzt aber anderes heraus. So weit so gut. Wir haben ihn behandeln lassen.

Die Vorbesitzerin hatte mit uns eine Schutzgebühr (mündlich) i.H.v. 250 Euro vereinbart. Fünfzig Euro haben wir direkt bezahlt. Den Rest hat sie handschriftlich am Rand des Vertrages "aufgekritzelt". Da steht nur, Rest zahlbar in 2 Raten. Nicht wann, nicht wie und auch nicht von mir abgezeichnet.

Nun zu den Problemen: Laut ihrer Aussage sei der Hund 2-fach gechipt. Einmal deutsch, einmal rumänisch. Dies ist nicht der Fall. Der Hund hat nur einen rumänischen Chip.

Als unser Versicherungsmakler zwecks Hundehaftpflicht da war, gab es einen Vorfalll, bei dem leider der Anzug unseres Maklers dran glauben musste. Unser Hund hatte uns beschützen wollen. :) Nachdem wir die Besitzerin auf die derzeitige Versicherung ansprachen, bekamen wir als Antwort: der Hund gehört euch das ginge sie nichts mehr an. Beim Vertragsgespräch hieß es allerdings, bis zur völligen Zahlung sei der Hund IHR Eigentum! Sichtlich enttäuscht von der forschen Aussage studierten wir nun den Vertrag. Hierin ist lediglich festgelegt, dass bei schlechter Haltung der Hund wieder zurück geholt werden könne. Ein Eigentumsvorbehalt ist nicht geregelt. Um genau zu sein ist darin überhaupt nichts geregelt. Es ist ein zweiseitiges äußerst schwammiges Dokument. Über Rechte und Pflichten beider seiten steht da nicht viel.

Also wurde der Hund von uns bei der Stadt angemeldet, versichert, ein neuer Heimtierausweis ausgestellt und er bei Tasso registriert. Rein rechtlich müsste der Hund also uns gehören oder sehe ich das falsch? Wir haben keinesfalls vor uns herum zu streiten, aber die Dame macht es uns nicht leicht.

Nachdem sie sich Wochenlang nicht gerührt hat, als wir wie gewünscht Fotos und Infos zum Zustand des Hundes geschickt haben, kam jetzt nur: wenn sie das Geld nicht bekommt holt sie den Hund wieder ab!

Ähm Hallo?`Es wird weder gefragt wie es dem Tier geht, noch wie und wohin überhaupt gezahlt werden soll. Die Dame machte beim Treffen schon einen eher geldorientierten und ungepflegten Eindruck. Der Hund ist mittlerweile Gesund und ein Teil der Familie. Wie sollen wir uns verhalten? Mittlerweile denken wir das die Dame auch nichts mit Tierschutz am Hut hat, sondern eher Geld machen will.

Kann sie den Hund zurück fordern? Ist ein handgeschriebener Randvermerk über zu zahlendes Geld von ihr überhaupt rechtswirksam?

Hund, Recht, Tierschutz, Eigentum, Vertragsrecht, Anzahlung, Schutzgebühr
Hund angezahlt und aufgrund einer Verspätung einfach weiter verkauft?

Hallo, meine Familie und ich waren schon lange auf der Suche nach einem Hund. Im Tierheim war leider kein passender für uns, deshalb habe ich mich im Internet umgeschaut und bei auch schnell fündig geworden. Wir haben 5 Autostunden von uns entfernt eine Hobbyzüchterin gefunden, die gerade einen Wurf Labbis hatte. Nach einigen Telefonaten sind wir uns die Welpen anschauen gefahren und uns für einen entschieden. Wir haben eine Anzahlung in Höhe von 300€ gezahlt und einen Vorkaufvertrag erhalten, den ich mir auch sorgfältig durchgelesen habe. Bevor ich den Vertrag unterschreiben habe ging die Züchterin in ein anderes Zimmer, da sie den Vertrag nochmal kopieren wollte. Danach unterschrieb ich den Vertrag ohne nochmal drüber zu schauen.

Wir blieben mit der Züchterin bis zur Abgabe der Welpen in Kontakt. Als die Welpen dann endlich Angabebereit waren fuhren wir hin um ihn abzuholen. Leider war auf der Strecke ein Unfall und wir standen 3 Stunden im Stau. Als ich der Besitzerin mitteilte das wir uns verspäten meinte sie das dann alles hinfällig wäre, weil wir uns nicht an den Vertrag gehalten haben und das sie den Welpen jemand anderem verkaufen würde. Beim nochmaligem lesen des Kaufvertrages fiel mir auf, dass dies gar nicht der Vertrag ist den ich beim ersten Besuch gelesen hatte. Die Zeile ,, Bei nicht pünktlichem Abholen verfällt die Anzahlung usw. " war gar nicht in dem gelesenen Vertrag. Da war uns klar,dass wir über den Tisch gezogen wurden.

Meine Frage ist nun welche Möglichkeiten es gibt, um wenigstens das Geld zurück zu bekommen

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