Vorladung wegen Betruges - was tun?

Hallo,

ich habe heute einen Brief von der Polizeiinspektion bekommen mit einer Vorladung "..in der Ermittlungssache wegen Betruges (§263 StGB) zum Nachteil des Jobcenters ..."

Zu mir: Ich (25) lebe mit meiner Freundin (21) zusammen und wir beziehen aktuell beide Hartz 4, da wir beide aufgrund von Krankheit unseren vorherigen Beruf nicht ausüben können.

In dem Schreiben steht das der Verdacht auf Betrug aus 2 Gründen besteht:

  1. ) Wir haben Anfang des Jahres unseren Gasanbieter gewechselt und dies dem Jobcenter (versehentlich!!) zu spät mitgeteilt (etwa 2-3 Monate später). Zudem haben wir durch den Wechsel eine einmalige Bonuszahlung vom Gasanbieter über 150,-€ erhalten die wir nicht als Einkommen angegeben haben. Da wir beide das erste mal im Leben Hartz 4 beziehen und auch beide erst vor 1 Jahr bei den Eltern ausgezogen sind (um zusammen zu ziehen) wussten wir nicht das so eine Bonuszahlung auch als Einkommen gilt. Das wir verschwitzt haben den Gasanbieterwechsel anzugeben tut uns sehr leid, wir hatten zu der Zeit einfach sehr viel Papierkram und haben das völlig vergessen.

  2. ) Ich habe von Januar - März einen Wochenend-Job auf 450 Euro-Basis als Zeitungsausträger wargenommen. Hatte dies jedoch nur bei der Arbeitsagentur gemeldet und nicht beim Jobcenter... Arbeitsagentur und Jobcenter sind bei uns im selben Haus und ich dachte immer das die beiden zusammen gehören.. Okay mein Fehler, tut mir wirklich leid, aber ich wollte denen nichts absichtlich verheimlichen oder gar das Jobcenter Betrügen.

Nun hab ich wahnsinnige Angst vor der Strafe die auf mich zu kommt. Ich habe vor 2 Monaten begonnen die zuviel bezahlten Beträge durch das Jobcenter in Raten (in Höhe von 10% der Hartz4-Leistungen) zurück zu bezahlen. Und ich hab auch kein Problem damit das zu bezahlen und ich zahle auch meinetwegen eine Strafe deswegen, aber ich will nicht ins Gefängnis, davor hab ich wahnsinnig Schiss.

Ich bin kein böser Mensch und ich will auch nirgendwo unehrlich Geld erbeuten oder ähnliches.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen und mich etwas beruhigen?

Beste Grüße,

Alpaka3

Betrug, Angst, Polizei, Anwalt, Gericht, Hartz IV, Jobcenter, Vorladung
14 Tag Rückgaberecht beim Privatverkauf vom Auto?

Hallo, habe vor 2 Tagen mein Auto verkauft und nun droht Sie mir mit dem Anwalt wenn ich das Auto nicht zurück nehme. Bitte um hilfe, habe das Geld schon anderweitig ausgegeben. Haben diesen Vertrag von Mobile genutz: https://www.mobile.de/opencms/export/sites/magazine-GERMANY/_pdf/kaufvertrag.pdf?ticket=ST-313758-nEfgZfoUwHC19sv64Hqk-mycas46-1_c01_4201

Da seht das drin:

II. Gewährleistung Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetrete.

Laut Ihrer Werkstatt hat das Auto einige Mängel wie zb Querlenker vorn müssen erneuert werden.

Wir haben auch nicht rein geschrieben von wegen " Gekauft wie gesehen", "Keine Garantie oder Rücknahme", oder das ich das Auto bei mängeln zurück nehme.

Sie will das Auto zurück geben weil einiges defekt ist was Ich selber nicht wusste.

Bist um hilfe, hab keine geld um mir das "Schrottauto" wieder bringen zu lassen.....

Danke

Auto, Anwalt, Autoverkauf, Garantie, Gewährleistung, Privatverkauf, Verkauf, Rücknahme, verklagen

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