Kann mein Vermieter mit meine Wohnung wegen nicht bezahlten Stellplatz fristlos kündigen?
Guten Abend.
Ich habe sowohl eine Wohnung, als auch einen separaten Stellplatz bei ein und demselben Vermieter gemietet.
Die Wohnung weist in den Mietzahlungen genau 00.00€ offenen Betrag auf, sprich, da ist nichts offen.
Allerdings habe ich den Stellplatz, den ich nachträglich ab April angemietet habe, leider bis heute hin noch nicht einmal gezahlt.
Daher habe ich eine FRISTLOSE Kündigung durch meinen Vermieter erhalten und ich rätselt nun, jetzt auch mit Euch zusammen, ob es sich dabei um eine Kündigung meines Stellplatzes und meiner Wohnung, oder der Kündigung von ausschließlich dem Stellplatz oder der Wohnung handelt?
Dazu habe ich auch mal 2 Fotos gemacht, Namen und Anschriften habe ich natürlich geschwärzt. Daher ...
... was meint Ihr? Außer dass ich (selbstverständlich) zahlen soll?
Bin ich jetzt meine Wohnung los? Oder ist da alles gut? In dem Mietvertrag der Wohnung ist kein Stellplatz enthalten, dieser wurde nachträglich separat hinzugemietet. Außerdem ist im Mietvertrag für den Stellplatz eine Klausel sinngemäß: "es handelt sich um zwei rechtlich voneinander unabhängigen Verträgen." enthalten.
Vielen Dank für alle Antworten.
^ Seite 1 von 2 und 2 von 2 ...