Muss man bei Beschwerden wegen Ruhestörung den Namen angeben? / Wird der Name genannt, wenn die Polizei vorbei kommt?
Hallo, ich wollte soeben eine Beschwerde anonym bei der Polizei wegen Lärmbelästigung abgeben. Nun meinte der Mann am Telefon zu mir, "Anonym nehmen wir nicht entgegen. Entweder sie nennen ihren Namen oder lassen es", okay also hab ich meinen Namen, Adresse und Problem genannt. Darauf hin meinte er nur "wir gucken dann mal", das ist jetzt nun auch knapp über einer Stunde her, nicht ist geschehen. Ich habe nun ein paar Fragen, ist das denn so ? Kann man nur mit seinem Namen eine Beschwerde abgeben ? Ich meine, ich wollte die Personen ja nicht anzeigen, sondern lediglich nur meine Ruhe. Und klingeln die dann bei mir um mir sowas zu sagen wie "so, ist erledigt" oder sowas in der Art? Kommt da noch was auf mich zu ? Die sagen denen doch nicht meinen Namen oder ? Ich habe nämlich keine Lust demnächst von Denen belästigt zu werden.
P.S. das sind nicht meine Nachbarn, sondern meist betrunkene Jugendliche, die mit ihren Autos an der Busschleife "chillen" und so laute Musik anhaben, dass man es durch das geschlossene Fenster in Zimmerlautstärke noch hört.