Hallo allerseits,
ich möchte gern an einen Fluß (freies Gewässer) zum Angeln und muss dazu eine Wiese mit Schafen überqueren, da das gesamte Ufer bewirtschaftet ist und nur über die eingezäunten Grundstücke zu erreichen ist.
Ist das rechtmäßig, wenn ich ein solches Grundstück (Gras und ein paar Schafe) ohne irgendwas zu beschädigen (gibt ja Tore im Zaun wo man leicht rüber kann, ohne z.B. den Zaun zu beschädigen) zu durchqueren?
Als Angler habe ich schließlich das Recht überall 2 Meter Breite des Uferbereichs zum Angeln zu nutzen und die Landwirte müssen das ja auch zulassen. Wenn die Landwirte das Grundstück aber nun bis zum Wasser einzäunen, sodass man nicht einfach am Ufer längsgehen kann, sondern über die Einzäunung steigen muss....?