An meinem Privatteich Angelkarten verkaufen

4 Antworten

Erst einmal herzlichen Glückwunsch, dass Du einen eigenen Teich in der Größe hast. Ich beneide Dich. Für Deine private Nutzung kannst Du da fast Nichts verkehrt machen, für die gewerbliche Nutzung leider eine ganze Menge. Es fängt damit an, dass Du nur dann einen Fischteich gewerblich nutzen darfst, wenn Du eine entsprechende Ausbildung, zum Beispiel zum Fischwirt, nachweisen kannst. Dann brauchst Du, wie schon geschrieben, einen Gewerbeschein. Den gibt es beim Ordnungsamt. Aber es geht leider noch weiter. Du bekommst Post vom Finanzamt mit einer Steuernummer. Du wirst jetzt vorsteuerpflichtig. Also vergiss nicht die tägliche Buchführung mit einfacher Einnahme/Ausgaben/Überschussberechnung. Es kommen Fremde Menschen auf Dein Grundstück. Was ist, wenn jemand ausrutscht und sich ein Bein bricht? Also brauchst Du eine Betriebshaftpflichtversicherung. Was ist, wenn jemand ein menschliches Bedürfnis hat? Darf jeder der Fremden auf Deine private Toilette? Dann wird Dein Privatgebäude teilweise zum Gewerbebetrieb. Dann wird jährlich Gewerbesteuer fällig. In Deinen Garten pieseln sollen die Leute bestimmt nicht, oder? Also sanitäre Anlage bauen? Wie sieht es mit einem Schlachtplatz aus? Jeder Gast bringt Müll mit. Den wirst Du entsorgen müssen. Gewerbemüll kostet aber weit mehr wie Deine private Mülltonne. Ich habe die Zeit des Nebengewerbes hinter mir. Nie wieder. Entweder man macht sich sebstständig und zieht es konsequent durch oder man lässt es. In Deinem Fall würde ich Dir ehrlich raten, Dich mit ein paar Freunden an den Teich zu setzen und die Ruhe zu geniessen. Ohne Fremde, ohne Steuer, ohne zusätzliche Kosten und ohne Ärger. Petri heil


mikewolf  13.04.2012, 20:29

Das ganze ist von Anfang bis Ende falsch. Privat kann er am Teich nichts falsch machen, und Gewerblich, Steuer usw. Quatsch.

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mikewolf  13.04.2012, 21:07
@mikewolf

Noch angemerkt. Schlachtplatz sowie WC ist keine Pflicht.

Müll kann auf der Karte stehen...Jeder Angler hat seinen Müll, sowie auch vorgefundenen Müll auf seinen Platz selbst zu entsorgen, geschieht das nicht, erfolgt der Einzug der Angelerlaubniskarte.

Mit dem Gewerbe ist das etwas anders, denn es kommt auf die Zahl der Karten an die er ausgeben möchte. Die Zahl muß er bei der Gemeinde auch angeben, und wenn er darunter liegt ( je nach Bundesland ) zählt das evtl nicht mal als Nebengewerbe. Da Fischereirecht aber leider immer wieder Länder und nicht Bundessache ist, muß ich zugeben es kann nicht 08/15 beantwortet werden.

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Ja das geht, und ist recht einfach. Alle Infos geben dir die Mitarbeiter beim VDSF oder DAV, und wenn du in Bayern wohnst kannst du dich an den L.F.V. Bayern in Starnberg wenden oder an das Ministerium für Fischerei und Forsten in München.

1,2ha ist nicht viel und für Gastkarten eher unrentabel. Gebe mal Rand .- Mittel und größte Tiefe bekannt. Dazu welchen Einlauf und Auslauf hat der Teich. Ist es ein Teich oder Weiher ?

Du gehst auf dein Rathaus deiner Stadt bzw Gemeinde, und meldest dich auf dem Ordnungsamt. Du betreibst ja kein richtiges Gewerbe. Dazu solltest du dich mit deinem Versicherungsvertreter verabreden, denn du brauchst für dein Gewässer nun eine Haftpflichtversicherung. Bei manchen Gemeinden reicht auch das Ordnungsamt um eine Genehmigung zu erhalten ( Info bekommst du auf jedenfall dort ) , denn es kommt auf die Zahl deiner Karten an, die du selber auch begrenzen kannst.

Dazu solltest du Wissen über gesetzliche Schonzeiten und Maße besitzen, welche Fische wann besetzt werden sollten, und welche Tierarten geschützt sind. Keine Sorge du mußt kein Fischwirt sein. Manche Bundesländer schreiben dir aber einen Fischereischein vor, denn ab den Zeitpunkt der Kartenvergabe hast du das Fischereirecht die du an Gästen abgibst.

Bei 1,2ha sollte dir klar sein das du nicht alle Fischarten abdecken kannst und viele gar nicht vergesellschaftet werden können.

Nun wird es etwas kompliziert. Du mußt Buch über Fischeinkauf führen, Händler, Datum und Kosten. Alle Qqittungen aufheben, denn wenn eine Krankheit auftritt muß du evtl einen Nachweis bringen das der Fischzüchter die Schuld trägt. Du mußt dich mit Fischarten sehr gut auskennen, meldepflichtige Krankheiten kennen, und auch Tiere die gemeldet werden müssen ( Edelkrebs, Muscheln, oder Neozoen )

Nun kommt noch die Sperre der Kartenausgabe. Je nach Bundesland müssen stehende Gewässer nach einem neuen Besatz für ein paar Wochen gesperrt werden, somit keine Einnahmen. Und 1,2ha sind sehr schnell leergefischt. Wels und auch einige andere Arten sind als Besatz oft nicht erlaubt. oder wie beim Aal sogar verboten.

Und Gewinn ? Siehe doch einmal die Preise für Futterfische wenn du Raubfische im Teich drin hast, sie übersteigen schnell deine Einnahmen. Tageskarten ca max 15.-€. Bitte vergiss dein Vorhaben.

Gruß Wolf


mikewolf  13.04.2012, 21:31

ich möchte das aber als nebeneinkommen nutzen

Ich ziehe deine Antwort einmal hier mit rein um dir eine sehr fiktive Rechnung zu machen.

1,2ha. Besatz : 200 Karpfen ( Stück 2kg ) = 800.-€ // Schleie 200 St ( bis 800gr ) = 1400.-€ // Futterfisch Roraugen , Rotfeder 100kg = 500.-€ ( die nur für die Raubfische als Futter dienen ) . 15 Zander ( Stück 3kg ) = 230.-€ oder Hecht mit dem gleichen Gewicht = 120.-€

Somit Ausgaben von grob 2930.-€ pro Jahr, vetl das doppelte wenn der Besatz bis Juli schon gefangen wurde. Nicht gerechnet Fischverluste, Schwarzangler oder Fischreiher oder Kormoran. Fisch oder Gewässeruntersuchungen , und Kosten bei Krankheiten. Zeitaufwand für Kontrollen, Benzinkosten für Fischtransport usw,.....

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was willst du im rathaus du mußt zum Ordnungsamt und zum Gewerbeaufsichtsamt dort soll mann sich melden es geht wegen nebenseinkommen und angelkaten oder frage am besten die vereine in deiner gegend die können dir BESTIMMT weiter helfen. DAS IST AM SICHERSTEN


mikewolf  13.04.2012, 20:29

Ordnungsamt hat seinen Sitz oft im Rathaus.

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nen Gewerbeschein zum Verkauf der Angelkarten?


Hamm89 
Beitragsersteller
 12.04.2012, 13:01

und gibt es noch mehr was ich da beantragen muss zum beispiel beim landwirtschaftsamt

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Wolle18  12.04.2012, 13:07
@Hamm89

Am besten gehst Du mal ins Rathaus und erkundigst Dich dort...es geht ja,denk ich mir mal,nur um ein kleines Nebeneinkommen/-gewerbe. Der Gewerbeschein kostet kaum was.Aber die können Dir da besser Auskunft geben.

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