Umschulung FAW - Zwang zum nicht gewünschten Beruf?

5 Antworten

Was bedeutet "zwingen"? Solange du selbst einen realistischen nachvollziehbaren Plan verfolgst, wird dich die Arge nach ihren Möglichkeiten unterstützen. Wenn ein Plan nicht realisierbar ist, sollte man Alternativen entwickeln. Nur wenn man sich hängen lässt und nichts unternimmt, muss die Arge den Leistungsempfänger dazu bewegen, sich aus der Bedürftigkeit zu befreien. Das geht von verbindlichen Bildungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen bis zu Sanktionen bei fehlender Mitwirkung.

Also finde deinen Weg und hab Erfolg.


Samuela1984 
Fragesteller
 19.09.2014, 18:20

Die Frage war ob, wenn die Qualifikation für den Wunschberuf seitens der Berufspsycholgischen Untersuchung, die Arge mir eine Umschulung in einem vollkommen anderen Berufsfeld (evtl.unter Androhung von Sanktionen) erzwingen kann. Es kann wohl nicht Sinn einer solchen verkürzten Ausbildung sein einen Alg 2 Empfänger in eine Ausbildung zu stecken, für dessen Berufsfeld er/sie absolut kein Interesse mitbringt.

0
Georg63  20.09.2014, 02:27
@Samuela1984

Wenn du deinen Wunschberuf nicht bekommst, musst du dir was anderes ausdenken. Nur wenn du keinen realistischen Plan hat, wirst du zu Maßnahmen geschickt, die die Arge aussucht. Wenn du die Teilnahme verweigerst, bekommst du Sanktionen - also weniger Geld.

Ich wünsche dir, dass das mit der Untersuchung gut geht. Falls nicht such dir was anderes, was zu dir passt.

0

Wieso macht die Arge einen Test ob Du eine Ausbildung machen darfst? Die Ausbildung ist doch betrieblich oder nicht? Dann hat die Arge gar nichts damit zu tun. Es ist ja keine richtige Umschulung man kann schließlich so viele Berufsausbildungen absolvieren wie man will. Ist das ein ärztlicher Test den die wollen die berufspsychologische Untersuchung? Ich kenne nur von der Bundesagentur für Arbeit (da kannst Du übrigens auch diesen Test machen den ich Dir gleich sage) den "studienfeldbezogenen Beratungstest SFBT" Probieren geht über Studieren da geht es um ein Duales Studium in einem bestimmten Gebiet und der Test geht 3 Stunden lang. Ich würde dem nicht zustimmen aber es ist Deine Sache. Zwingen kann man Dich nicht einen Beruf auszuüben den Du nicht möchtes (kaufmännisch oder so).

Wie gesagt es geht die Arge nix an wenn Du Abiturientin Dich um Ausbildungen bewirbst und Teste brauchst Du dafür auch nicht machen lassen bzw. Untersuchungen ! Du hast ein Recht darauf einen Beruf auszuwählen und die Ausbildung zu machen die Du willst - Du hast Abitur hallo gehts noch oder meinen die das hätte man Dir nachgeschmissen?

Geh doch in eine ALG 2 Beratungsstelle macht auch oft die Gewerkschaft.

Was brauchst Du einen Kurs wenn Du doch Dich um eine betriebliche Ausbildung bewirbst, verstehe ich nicht.

Wenn Du aber aufgrund Alters tatsächlich nur eine Umschulung machen willst mußt Du Dich wohl dem Willen der Arge beugen weil die sonst sicher die Umschulung nicht zahlen werden.

Ich würde eine normale betriebliche Ausbildung machen als PTA.


Samuela1984 
Fragesteller
 19.09.2014, 17:10

Wie in der Überschrift beschrieben handelt es sich um eine Umschulung. In der Regel ist es eine auf zwei Jahre verkürzte Ausbildung, den Löwenanteil zahlt die Arge, der Arbeitgeber nur etwa 100€. (pro Monat).. Daher muss die Arge sich absichern dass der Umzuschulende es auch packt, da die Ausgaben ja gerechtfertigt werden müssen.

0

Ist eine heikle Frage.
Bzgl. der ERSTausbildung unter 18-Jähriger gilt mittlerweile, dass eine Ausbildung gegen den erklärten Willen des Betroffenen nicht durch Sanktionen erzwungen werden darf, da das massiv das Grundrecht auf freie Berufswahl einschränkte.

Letztlich wird das aber dennoch eine Frage des Einzelfalls - erst recht bei über 18-Jährigen und nach abgebrochenem Studium - bleiben, denn natürlich muss die Berufswahl im Interesse des Leistungsträgers realistisch sein (Astronaut dürfte für 99,9% der Leistungsempfänger unerreichbar bleiben). Durch das Gutachten sichert sich das Amt zumindest für einen etwaigen Prozess ab, den du möglicherweise anstreben könntest. Wenn für dich Pharmazeutisch Technische Assistentin genauso weit entfernt ist wie Astronautin, wirst du dich nicht auf das Recht der freien Berufswahl berufen können (was ohnehin schon bei abgebrochenem Studium schwer sein wird).

Abgesehen davon: eine Wunschumschulung muss generell nicht finanziert werden, auch wenn du dafür geeignet wärst.


herzilein35  12.05.2017, 16:46

"Bzgl. der ERSTausbildung unter 18-Jähriger gilt mittlerweile, dass eine Ausbildung gegen den erklärten Willen des Betroffenen nicht durch Sanktionen erzwungen werden darf, da das massiv das Grundrecht auf freie Berufswahl einschränkte."

Genau das wurde aber mit mir gemacht!

0
Der Punkt ist der: Sollte ich bezüglich meiner Fahigkeiten zur Pharmazeutisch Technischen Assistentin als nicht geeignet eingestuft werden, kann mich die Arge zu einer anderen Umschulung (etwas Kaufmännisches etc.), etwas was ich garnicht möchte, sich jedoch seitens der psychologischen Untersuchung als geeignet herausstellt "zwingen"?

Man kann zu nichts gezwungen werden so wie Du auch nicht darauf bestehen kannst, dass man Dir eine Umschulung in Deinem Wunschberuf bezahlt.

Sorrry ist leider so.

MfG

Johnny

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe zwei Umschulungen erfolgreich abgeschlossen.

FAW vergess es, lass es. du wirst bei der FAW nichts schaffen ganz sicher

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung