Liebe Tippgeber, liebe Tippgeberinnen
Ich habe eine kurze Frage, zunächst ein kurzer Hintergrund;
Ein Schuldner von mir, ist laut Auskunft durch dem zuständigen Einwohnermeldeamt von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet worden, besitzt zudem verschiedene Webseiten mit falschen bzw. alten Impressum mit der mir letzten bekannten Adresse.
Was kann man jetzt tun?
Was bedeutet genau von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet?
Macht ein Mahnbescheid etc., Anzeige, Beauftragung eines RA oder ähnliches in diesem Sinne Sinn?
Vielen Dank für eure Tipps!