Neubau Estrich Aufheizprogramm beginnt.Kann ich zum heizen gleichzeitig Bautrockner benutzen OHNE Fenster zu öffnen? Effizienter da kalte Luft nicht wieder erw?

Hallo Leute,

habe mich im Netz bisschen belesen. In unserem neubau beginnt das Aufheizprogramm. Seit 1 Monat ist der Innenputz und Estrich drin. Erst heute begint das 3 Wochen Aufheizprogramm um Restfeuchte aus Estrich und Co zu entlasten.

Ich kenne die Variante 1.) Nur Stoßlüften 2.) Heizen und Stoßlüften. Ich habe aber Variante 3.) Heizen + Luftentfeuchter für 300 Euro gekauft.

1.)So soll ich jetzt die Fenster geschlossen lassen oder trotzdem Stoßlüften? Eher zu oder? Damit warme Luft drin bleibt. Das entfeuchten macht ja jetzt mein Bautrockner. Also unterstütze ich dadurch das Heizprogramm oder? Damit kalte Luft nicht wieder erwärmt werden muss.

2.)Funktioniert ein Bautrockner auch ohne heizen des Estriches?? Oder müssen diese im DUO arbeiten? Ich mein Bautrockner entfeuchtet das aus der warmen Luft. Wie soll er ohne Estrichaufheizung warme Luft bekommen die Wasser bindet und der Trockner es entfeuchten kann

3.) Gekauften Ventilator neben dem Bautrockner stellen oder weiter weg in einem Nebenraum?

4.) Habe 2 Hygrometer. 1 für draußen und 1 für drinne. Welche Luftfeuchte in Prozent kann ich von außen ins Haus lassen?? Hauptsache draußen ist prozentual weniger als drin und zack dann lüften??

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Wer muss bei einem Neubau Mehrfamilienhaus Bj 2016 mit 3 Eigentumswohnungen den Einbau des Wärmemengenzählers bezahlen?

Ich habe eine Neubau ETW mit Erstbezug Juni 2016 gekauft und jetzt ist mir bei der 2. WEG Versammlung eine Rechnung von Juli 2016 mit einem sehr hohen Betrag aufgefallen. Es handelt sich bei der Rechnung um den Einbau von 2 Wärmemengenzählern für Boilerladeleitung und Heizkreisverteiler sowie eine Beglaubigungsgebühr, Einbauteile und Montagekosten. Die Firma(Bauherr) von der wir die ETW gekauft haben, hat die Rechnung an unsere Hausverwaltung geschickt, die dann ohne uns Eigentümer in Kenntnis zu setzen, den Rechnungsbetrag von unserem WEG Konto beglichen hat. Wir haben jetzt einen Brief an die Firma des Bauherren geschrieben, dass diese die Rechnung bezahlen soll, da wir nur die ETW gekauft haben und ein Wärmemengenzähler zum Allgemeineigentum (Heizung) gehört und somit vom Bauherren des Mehrfamilienhauses bezahlt werden müsste.Es ist ja Pflicht das die Zähler seit 01.01.2014 bei Neubau eines EFH MFH eingebaut sein müssen, das heißt für mich im Umkehrschluss das der Bauherr beim Bau des Hauses diese Kosten einplanen muss wenn er plant die Wohnungen des Hauses als ETW zu verkaufen. Wie sieht das rechtlich aus, muss der Bauherr die Zähler plus Einbau bezahlen oder kann er die Kosten so ohne weiteres auf die WEG abwälzen?Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Michael

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Darf der unser zukünftiger Nachbar seinen Wohnwagen an unsere Grundstücksgrenze stellen?

Zukünftiger Nachbar, weil wir momentan noch in der Bauphase sind und laut unserem Bauträger und Bauherrren ist das Objekt erst Ende des Jahres bezugsfertig. Das schreibe ich, weil unser zukünftiger Nachbar letzte Woche mit seinem Geländejeep seinen Wohnwagen rückwärts über die Baustelle rangierte und diesen, weil der Bauzaun nicht ganz durchgänig war, auf den hinteren Teil seines Grundstücks kurz vor unserer Grundstücksgrenze platzierte. Ein schönes Willkommensgeschenk, weil der Wohnanhänger ungefähr 3,20 m hoch und 5 m lang ist. Leider steht der Wohnanhänger gerademal ca. 4 m entfernt vor unserem Küchenfenster und wir schauen jetzt direkt drauf. Der Bauzaun war nicht durchgänig, weil der Bauträger meinte, dass sein Tiefbauer dringend Bauzaun benötigte und deshalb dieser letzte Woche einen großen Teil des Bauzauns abgebaut hatte. Zudem hatte der Nachbar seinen alten Holzzaun fast zeitgleich abgebaut, vielleicht auch um die Lücke zu nutzen, weil er sonst keine Möglichkeit gehabt hätte, über sein Grundstück den Wohnwagen zu rangieren bzw.dort überhaupt hinzufahren.

Durfte der Nachbar einfach über unser Baugrundstück mit seinen Wohnwagen fahren? Darf der Wohnwagen überhaupt so Nahe an unserem Grundstück und Haus stehen? Trägt der Bauträger/Bauherr die Verantwortung auch wenn es zu einem Rechtsstreit kommt?

Herzlichen Dank für Eure Antworten.

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