Adoption - Stellungnahme Eltern Kind Verhältnis

Hallo,

ich möchte "unseren Sohn " adoptieren. Es geht darum das meine Frau vor knapp 11 Jahren von jemand anderem schwanger wurde. Er ist in der Ehe geboren und es wurde dann aber gerichtlich festgestellt das er nicht mein Sohn ist. Es war dann dauernd Ärger mit dem Erzeuger ( beschimpfte den Kleinen als Dreck usw. ) und der Kurze war aber immer bei mir. Somit ist zwischen uns ein super Verhältnis entstanden. Nun möchte ich ihn halt adoptieren, war beim Notar und habe nun ein Schreiben vom Gericht bekommen indem steht:

Ihr Adoptionsantrag liegt dem Gericht vor.

Die Adoption darf nur ausgesprochen werden, wenn sie sittlich gerechtfertigt ist. Die sittliche Rechtfertigung liegt insbesondere dann vor, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern - Kind Verhältnis entstanden ist.

Um dies beurteilen zu können, werden Sie gebeten, eine eingehende schriftliche Schilderung über das Zustandekommen des Adoptivverhältnisses einzureichen. Notfalls sind unabhängige Zeugen zu benennen, die über das Zustandkommen des Eltern - Kind Verhältnisses aus eigener Sicht berichten können. Mit freund......

Was schreibt man denn da? Ich war bei der Geburt von Leo dabei und habe ihn er,- aufgezogen. Ich habe nie einen Unterschied gemacht zwischen ihm und seinen Geschwister. Auch die Geschwister haben nie Unterschiede gemacht.

Wäre nett wenn mir jemand paar Tips geben würde.

mfg

Adoption, Amtsgericht, Jugendamt, stellungnahme
Anwältin ist tätig geworden, ohne Vollmacht und will nun abkassieren!

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Wg einer Strafsache (Sexualdelikt meiner Kinder) mußte ich mir einen Anwalt nehmen, damit ich meine Kinder als Nebenkläger vertreten konnte. Über die Opferhilfe erhielt ich dann eine Anwaltsliste und wählte einen Anwalt in meinem Wohnumfeld. Ich ging davon aus, daß die Anwalte in der Liste wirklich die Interessen der Opfer vertreten würden. Soweit so gut. Ich ging zum Anwalt, dieser erklärte mir, daß die anwaltliche Vertretung vor Gericht kostenlos ist, da die Kinder ja noch minderjährig sind und es ein Strafdelikt ist. Weiterhin empfahl sie mir, einen Zivilprozess mit Schmerzensgeld anzustreben. Ich äußerte meine Bedenken bzgl der Kosten. Die Anwältin meinte ich soll Prozesskosten beantragen und dann sieht sie weiter. Dies hab ich aber nicht getan, dennoch hat sie aussergerichtlich, ohne Vollmacht von mir, Schriftverkehr mit dem Angeklagten geführt. Nun will die Dame dafür das Geld. Das verstehe ich nicht, da ich keine Vollmacht unterschrieben habe. ISt sie dann dazu berechtigt??? Sie schickte mir eine Rechnung, worauf ich mit erstaunen reagierte. Auf meine Mail antwortete sie nicht. Dann erhielt ich nun heute, ohne jegliche Mahnung vorab, einen Mahnbescheid vom Amtsgericht. Kann das alles wahr sein???? Kann sich eine Anwältin an dem Leid meiner Kinder so bereichern???? Ich bin tierisch wütend und weiß nicht, was ich tun soll. Dem Mahnbescheid kann ich widersprechen, aber sie strebt dann einen Prozess an.

Was und wie kann ich tun/dagegen vorgehen??

Ich hoffe jemand kann mir helfen.

LG d.

Rechnung, Anwalt, Kosten, Amtsgericht, Strafrecht, Vollmacht

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