Hi hab eine Frage... Wenn ein Durchsuchungsbefehl/Haftbefehl besteht oder auch der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und niemand öffnet (oder auch keiner da ist), wird die Tür ja mit einem Schlüsseldienst o.ä. geöffnet... Was ist aber wenn diejenige Person, die gesucht wir oder pfänden muss, nur in der Wohnung gemeldet ist und weitere Personen dort leben? Die gesuchte Person ist nicht auffindbaroder untergetaucht. Wie verfährt dann der Gerichtsvollzieher? Werden alle Räume nach Wertgegenständen durchsucht?