Allergie und zuviel Süßigkeiten?

Hallo ich habe jetzt irgendwo gehört, das meine Allergie auch ein Auslöser von sehr viel Süßigkeiten sein kann. Kann dies stimmen? Es kann sein, das ich an Fruc- toseunverträglichkeit leide, weil ich kaum was mit purer Säure im Magen vertrage. Da ich aber im Moment auch stressbedingt, gerne mal wieder was reinschaufele kann ich da auch nix bremsen. Ich meine, ich bin auf Normalgewicht und nehme auch zum Glück nicht ungleich mäßig v iel zu, denn ich halte mein Gewicht. Aber durch Stressbedingte Symptome kann das denn sein, das ich dadurch dann mehr Probleme mit meiner Nahrungsmittelunverträglichkeit und auch Kontaktallergien (sprich Putzmittel und Reinigern) reagiere? Da ich im Moment mit Fernstudium viel am Lernen bin, hau ich gerne mal ne ganze Tüte M&Ms weg oder ne Tüte Lakritz und das ist nicht sehr wenig am Tag. Ich esse zwar auch viel Salat, dadurch das ich allergiebedingt kein Obst essen kann, aber die Süßigkeiten und Chips häufen sich mir nahezu beänstigend grad wenn ich irgendwie gefrustet bin oder unter Stress stehe oder mich über irgendwas ärgere. Kann man das irgendwie in Griff kriegen? Denn ich gehe alleine einkaufen und komme meistens nicht mehr ohne Süßigkeiten aber auch nicht ohne Salat und Gemüse aus dem Laden. Mein Magen scheint wohl komplett übersäuert zu sein. Bin da schon ein wenig verzweifelt, auch wenn ich KEINE Gewichtsprobleme habe

Allergie, Süßigkeiten, Symptome
Nachbarschaftsrecht Katze, muss ich die Katze wirklich dulden?

Hallo, folgende Situation: Großstadt, Stadtteil, eher Vorortcharakter, Reihenhaussiedlung, Rasenfläche mit Terrasse ca. 40 qmp. Die Grundstücke sind untereinander mit 80 cm Zäunen und nach außen mit 163cm Zaun abgetrennt. Nachbar schafft sich eine Katze an, die er frei laufen lassen will, auch über unser Grundstück. Problem: Sowohl ich, als auch die weiteren direkt angerenzenden Nachbarn (insg. 3 Personen) haben eine starke Katzenallergie, die sogar asthmatisch ist. Über die Rechtlage bin ich soweit informiert, dass das Landgericht München schon die Abschaffunge iner Wohnungskatze aus einer Mietwohnung angeordnet hat, weil der Nachbar Allergie hatte. §1004 BGB besagt ja, dass starke Einschränkungen bei der Nutzung des Grundstücks nicht geduldet werden müssen. Soweit, so klar. Ich verlange ja nicht die Abschaffung der Katze, sondern nur, dass sie von meinem Grundstück wegbleibt. Ich möchte nicht einen Allergieanfall bekommen müssen, wenn ich mich auf meine Liege lege, nur weil die Katze vorher irgendwann da gelegen hat . Einen Zaun, der näher als 1,20m ist, dürfen wir aber nicht stellen. Der Nachbar zeigt nicht wirklich Einsicht. Er hat dieses Haus gekauft und will auch seine Katze frei laufen lassen. Nun wurde mir gestern von einer Katzenhalterin fest geschworen, dass er auch dazu das Recht hätte und meine Allergie da keine Rolle spielen würde. Wie ist die Rechtslage?

Allergie, Katze, Nachbarn

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