Hallo, folgende Situation: Großstadt, Stadtteil, eher Vorortcharakter, Reihenhaussiedlung, Rasenfläche mit Terrasse ca. 40 qmp. Die Grundstücke sind untereinander mit 80 cm Zäunen und nach außen mit 163cm Zaun abgetrennt. Nachbar schafft sich eine Katze an, die er frei laufen lassen will, auch über unser Grundstück. Problem: Sowohl ich, als auch die weiteren direkt angerenzenden Nachbarn (insg. 3 Personen) haben eine starke Katzenallergie, die sogar asthmatisch ist. Über die Rechtlage bin ich soweit informiert, dass das Landgericht München schon die Abschaffunge iner Wohnungskatze aus einer Mietwohnung angeordnet hat, weil der Nachbar Allergie hatte. §1004 BGB besagt ja, dass starke Einschränkungen bei der Nutzung des Grundstücks nicht geduldet werden müssen. Soweit, so klar. Ich verlange ja nicht die Abschaffung der Katze, sondern nur, dass sie von meinem Grundstück wegbleibt. Ich möchte nicht einen Allergieanfall bekommen müssen, wenn ich mich auf meine Liege lege, nur weil die Katze vorher irgendwann da gelegen hat . Einen Zaun, der näher als 1,20m ist, dürfen wir aber nicht stellen. Der Nachbar zeigt nicht wirklich Einsicht. Er hat dieses Haus gekauft und will auch seine Katze frei laufen lassen. Nun wurde mir gestern von einer Katzenhalterin fest geschworen, dass er auch dazu das Recht hätte und meine Allergie da keine Rolle spielen würde. Wie ist die Rechtslage?