Wie bekomme ich Infos zum Mietverhältnis nach Zwangsversteigerung?

Ich beschäftige mich seit geraumer Zeit mit dem Thema Zwangsversteigerungen von Immobilien. Bezüglich der Übernahme des Mietvertrags ergeben sich mir allerdings ein paar Fragen.

Der Ersteher hat doch nach Zuschlag erstmal keine Daten, weder Bauakten, Kaufvertrag, Mietvertrag noch sonst irgendwas.

  • Woher weiß der Ersteher, wer der Mieter ist und was im Mietvertrag mit dem Vorbesitzer vereinbart wurde?
  • Wenn der neue Eigentümer dem Mieter zwecks Eigennutzung kündigt, bekommt er bis dahin noch Miete?
  • Wer verfügt über eine eventuell geleistete Kaution des Mieters und muss der Ersteher diese bei Auszug zurück zahlen?
  • Wie läuft das mit der Kündigung?
  • Wenn der Mieter nicht öffnet oder nicht unterschreiben will oder sich sonst irgendwie quer stellt. Wie kann der Eigentümer sicherstellen, dass die Wohnung rechtskräftig, unanfechtbar gekündigt wurde?
  • Geht er gleich zum Anwalt oder gibt es eine sichere Methode ohne Anwalt?
  • Sollte man am besten gleich einen Anwalt einschalten, auch im Hinblick auf eventuell notwendige Zwangsräumungen?
  • Bekommt der Notar nach einer Zwangsversteigerung auch noch etwas zutun oder übernimmt diese Schritte das Versteigerungsgericht?

Ich freue mich schon auf eure Antworten. :-)

Es wäre nett, wenn jemand eine grobe Übersicht geben würde, welche Schritte überhaupt dann noch notwendig sind, bis der Neubesitzer allen Aktenkram erledigt hat und der Vorbewohner (ob Eigentümer oder nicht) ausgezogen ist. Wen muss der Neubesitzer wegen was in welcher Reihenfolge aufsuchen, auf was muss er warten und an wen muss er wann was zahlen.

Zwangsversteigerung, Eigentum, Zuschläge, Ablauf, abwicklung, Erwerb
Wie läuft ein Kfz-Privatverkauf ab?

Ich würde gerne bald mein Motorrad verkaufen.

Bislang habe ich meine Kraftfahrzeuge immer über einen Händler gekauft und verkauft, deswegen interessiert mich der Ablauf eines privaten Verkaufs, insbesondere

  • Wie funktioniert das über das Internet?
  • Wie ist das mit der Versicherung und Kennzeichenüberführung geregelt?

Ist für den Internetverkauf eBay-Kleinanzeigen geeignet oder gibt es für den Kfz-Verkauf speziell zugeschnittene Portale? Welche sind marktführend, welche sind seriös?

Wenn dann jemand zuschlägt, wird er sich das Motorrad anschauen wollen.

  • Hat er das dann schon gekauft oder gehört es mir dann noch?
  • Ist er auf sich versichert, wenn er eine Probefahrt macht?
  • Sollte man dem Käufer überhaupt eine Probefahrt gewähren?
  • Soll ich mein Fahrzeug vorher abmelden und das Kennzeichen entfernen?
  • Wie bekommt der Käufer dann das Kfz mit?
  • War da nicht etwas mit Doppelversicherungskartennummer?
  • Wann wechselt der Fahrzeugschein von mir zum Käufer?
  • Wann wechselt der Fahrzeugbrief von mir zum Käufer?
  • Gibt es noch so etwas wie "Gekauft wie gesehen" oder kann ich noch auf Mängeln nach dem Kauf belangt werden (Es gibt keine, aber es kann ja sein, dass der Käufer einen Schaden verursacht und mir das in die Schuhe schieben will)?
  • Zusatzfrage: Wie ermittel ich am besten den Marktwert?

Das mit dem Kaufvertrag müsste ich hinkriegen (wenn das die Onlineplattform nicht schon regelt). Da gibt es sicherlich im Netz genügend Formulare.

Mir geht es vielmehr um die Abwicklung.
Diese soll so sicher und reibungsfrei wie möglich ablaufen.

Über ein paar Tipps, auch die, die nur Teile meiner Frage beantworten, würde ich mich sehr freuen.

Motorrad, KFZ, Versicherung, Privatverkauf, probefahrt, Verkauf, abwicklung

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