Es war eine Nachschreibklausur.
Die Materialien dieser Klausur war zum Teil falsch beschriftet und vertauscht. Der Schüler konnte die Teilaufgabe nicht verstehen und hat die Aufsichtsperson (Lehrer) gefragt was zu tun ist. Die Aufsicht hat dem Schüler empfohlen die Aufgabe zu markieren und zu überspringen, sodass er keine Zeit verliert.
Der Lehrer möchte die Klausur voll werten, da er der Meinung ist das es offensichtlich war und man hätte es erkennen können. Der Schüler hat es jedoch nicht erkannt und verlor dadurch 40 mögliche Punkte.
Darf der Lehrer das? Wie sieht das Schulgesetz hinsichtlich dieser Thematik aus ?
Zum Schüler : Mündlich steht er im 1er Bereich und seine Klausuren sind im Durchschnitt zwischen 7-10 Notenpunkte. In dieser wurde aber eine 5 geschrieben (2Notenpunkte).
PS: Es ist ein Leistungskurs und somit zählen die Punkte doppelt.
Würde mich über Antworten freuen.