Motorrad in Mietwohnung verboten?

4 Antworten

Salue

Eigentlich sehe ich keinen Grund, wieso dieses technische Kunstwerk nicht in der Wohnung stehen dürfte. Ich war selber Vermieter. Die Batterie ist ausgebaut, der Tank ist leer und das Gerät ist dicht. Von einem Fahrzeug kann in diesem Zustand ja keine Rede sein. Achte darauf, dass der Ständer keinen Abdruck am Boden hinterlässt, die Bodenbelastung ist an dieser Stelle recht hoch.

Meine damalige Kawasaki Z1300 stand 10 Jahre in meiner Dachwohnung. Sie war ohne Benzin schon mehr als 300 kg schwer. Es hatte keinen Lift, das Treppenhaus war eng, das Zerlegen kam nicht in Frage. So habe ich meine Nachbarn vororientiert, dass ein Kran ein Möbelstück auf meine Terasse heben werde. Der schaffte die 14 Meter ohne Probleme.

Ach ja, die Nachfolgemieter wollte ein schweres Bauernbuffet an dieser Stelle haben. So haben wir uns die Krankosten geteilt.

Tellensohn


Schmueck 
Beitragsersteller
 23.08.2024, 17:20

Das gute Gerät steht wie es sich für ein Rennmotorrad gehört vorne und hinten auf Motorradhebern. Da verteilen sich die "168kg" schön gleichmäßig.

So kann man es natürlich auch machen 😅

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Da es nicht zu einer baumaßnahme gehört sein Motorrad einfach nur ins Wohnzimmer zu stellen, sollte es eigentlich nicht verboten sein.

Sprich vielleicht einfach nochmal mit deinem Vermieter. Für eventuelle Schäden haftest du natürlich trotzdem.

Achte beim Tank leeren, ob es ein Kunststofftank ist, oder nicht (bzgl. Rost).

Sollte prinzipiell kein Problem sein. Es gibt Dinge die du als Mieter nicht tun darfs, wie als Beispiel größere Bauliche Maßnahmen aber das wäre ja nicht der Fall.

Von daher darfst du das mit in die Wohnung nehmen, für eventuelle Schäden bist du natürlich auch verantwortlich.

Sachen wie Lärmbelästigung bzw. Geruchsbelästigung stehen natürlich nach wie vor im Raum aber das betrifft ja nicht nur das Bike sondern alles was du tust.

Von daher..

Mal ganz abgesehen davon, wo kein Kläger da kein Richter ;) und dein Vermieter sollte nun ja nichts in deiner Wohnung verloren haben.

Von Experte blackhaya bestätigt

Sie sind nicht Eigtümer der Wohnung, sondern üben als Miter übern lediglich den vertragsgemäßen Besitz aus.

Der vertagsemäße Gebrauch einer Wohnung definiert sich in dem Begriff "Wohnen".

Für die Unterbringung von Fahrzeugen sind Garagen vorgesehen.

Handeln Sie dem zuwider, droht Ihnen wegen der vertagswidrigen Nutzugn der wohnung die Kündigung.