Wenn du ins Menü "Einfügen" gehst, hast du ziemlich weit rechts den Button "Symbol". Wenn du da auf "Weitere Symbole" gehst, kannst du dir die Symbole raussuchen. Die voreingestellte Tastenkombination ist

Strg + Komma und dann Shift + > für »
und Strg + Komma und dann < für «

Du kannst aber in der Tabelle mit allen Symbolen auch z.B. das « anklicken, dann auf "Auto-Korrektur" klicken und z.B. << eintippen, damit es so funktioniert, wie du es gewohnt bist

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Meinung des Tages: Am Ende des Tages entscheidet auch der (Nach-)Name - sollten Bewerbungsverfahren für Job & Wohnungen anonymisiert werden?

Wer in Deutschland einen Job oder eine Wohnung sucht, braucht vor allem eines: Durchhaltevermögen. Bewerbungen von Menschen mit ausländisch klingendem Namen allerdings werden häufig bereits im Vorfeld aussortiert. Hier stellt sich auch die Frage danach, wie zeitgemäß und sinnvoll aktuelle Bewerbungsverfahren noch sind...

Gewährte (Chancen-)Gleichheit

Obgleich das Grundgesetz klar regelt, dass kein Mensch angesichts seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse oder seiner Heimat bevorzugt oder benachteiligt werden darf, sieht's in puncto Benachteiligung bei so manchen Menschen, die nicht Müller, Schneider oder Huber heißen, in der Praxis oftmals anders aus: Denn die vermeintliche Herkunft spielt bei der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem neuen Job dennoch eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Bereits vor Jahren haben Soziologen nachgewiesen, dass sich Namen oder Äußerlichkeiten, die suggerieren, dass die Person nicht seit eh und je in Deutschland lebt, dessen ungeachtet durchaus nachteilig auf den Bewerbungsprozess auswirken können.

Wenn der Name über Job oder Wohnung entscheidet

Auch wenn manche Arbeitgeber in Deutschland mit Blick auf das Bewerbungsverfahren inzwischen modernere Wege einschlagen, ist und bleibt der Bewerbungsprozess für Job und Wohnung in Deutschland relativ starr und archaisch: Tabellarischer Lebenslauf, Motivationsschreiben, Zeugnisse, Schufa-Auskunft, Motivationsschreiben usw.

Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen haben aufgezeigt, dass Ausländer im Selektionsverfahren seltnener die Chance bekommen, persönlich für einen Job oder eine Wohnung vorzusprechen. Die Bewerbungsschreiben werden von Rekrutierenden nicht selten bewusst oder unbewusst nach der vermeintlichen Herkunft hierarchisiert, obwohl ggf. gleichwertige oder sogar bessere Qualifikationen vorhanden sind.

Eventuell bestehende Vorurteile bzw. Zweifel werden interessanterweise dann jedoch häufig im persönlichen Gespräch abgebaut; sofern der Bewerber überhaupt die Chance auf ein persönliches Kennenlernen erhält...

Migrationshintergrund als hemmender Faktor

In einer neueren Studie für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung wurden 650 Bewerbungsprozesse untersucht und zahlreiche Tiefeninterviews mit Recruitern geführt. Dabei konnte aufgedeckt werden, dass sich diskriminierende Einstellungen häufig sutbil niederschlagen würden: Die Frage nach der Herkunft spiele oftmals keine Rolle, wohl aber die Frage danach, ob die Person zu den Mitarbeitern oder Kunden des Unternehmens passen. Vielfach haben Menschen mit arabisch- oder türkischstämmigem Namen das Nachsehen.

Im Einzelhandel z.B. haben es Kopftuchträgerinnen vielfach schwerer, vor allem in (reicheren) Gegenden mit einem geringeren Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund. Grob gerechnet haben Bewerber mit Migrationshintergrund und identischer Qualifikation / (Schul-)Bildung gegenüber von Menschen ohne Migrationshintergrund eine um 18 Prozentpunkte schlechtere Chance auf dem Jobmarkt.

Bremsen Bewerbungsverfahren die Wirtschaft in Deutschland aus?

Deutschland krankt derzeit am Arbeitskräftemangel. Jahr für Jahr bleiben viele Lehrstellen unbesetzt. Es fehlen Fachkräfte und arbeitswillige Menschen im Handwerks- sowie Dienstleistungssektor. Dass Bewerbungs- und Einstellungsverfahren und -kriterien hierzulande im internationalen Vergleich recht oberflächlich, sperrig und v.a. bürokratisch daherkommen, wirkt sich vermutlich nicht förderlich auf die Bewerbungs- und Einstellungskultur aus.

Die Autoren der o.g. Studie sehen hier insbesondere die Arbeitgeber in der Pflicht, ihre Einstellungsprozesse moderner und v.a. fairer zu gestalten, indem sie beispielsweise auf Fotos, Namen, Alter und Geschlecht verzichten. Rein anonymisierte Bewerbungsverfahren sind in den USA oder Kanada seit Jahren Standard.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie steht Ihr zu rein anonymisierten Bewerbungsverfahren bei Jobgesuchen? Welche Vor- und Nachteile haben solche Verfahren?
  • Sind aktuelle Bewerbungsverfahren für Job und Wohnung in Deutschland noch zeitgemäß?
  • Sollte man bei Jobabsagen das Recht auf eine ordentliche Begründung für die Entscheidung haben?
  • Welche Möglichkeiten gäbe es für den Wohnungsmarkt, die Chancen für Menschen mit Migrationshintergrund beim Bewerbungsprozess zu erhöhen?
  • Wie könnten zeitgemäße Bewerbungsverfahren für Job und Wohnung in Zukunft aussehen?
  • Habt Ihr ggf. auch schon einmal negative Erfahrungen bei der Job- und Wohnungssuche gemacht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/bewerbung-diskriminierung-auslaender-1.5711270

https://www.nzz.ch/wirtschaft/arbeitsmarkt-auslaendische-namen-werden-aussortiert-ld.1789548

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Bei Bewerbern für einen Arbeitsplatz mag eine anonyme Bewerbung noch Sinn ergeben, weil das Arbeitsverhältnis während der Probezeit problemlos beidseitig gekündigt werden kann, falls es nicht passt.

Bei Mietern musst du dir aber so gut es geht sicher sein können, dass es passt. Wenn der Vertrag erstmal unterzeichnet ist und sich dann rausstellt, dass die Mieter keine Lust haben, ihre Miete zu zahlen oder überall Probleme suchen, wo eigentlich keine sind und sich benehmen, wie die Axt im Walde, steht einem als Vermieter ein sehr langer, nervenaufreibender und teurer Prozess bevor. Große Baugenossenschaften können das vielleicht noch finanzieren, aber private Vermieter stehen deswegen ziemlich oft vor dem Ruin.

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Kann man den Arbeitgeber verklagen, wenn dieser wissentlich Leute unter Drogenrausch arbeiten lässt und/oder nichts dagegen unternimmt?

Folgender Fall von einem Bekannten (wurde hier auch noch in einer anderen gestellten Frage bereits von mir angeschnitten):

Ein Kumpel von mir arbeitet in einem Betrieb, wo allen Anschein nach, viele Leute tätig sind, die ein Suchtproblem haben. Dabei kommt es auch öfters vor, dass dort Kollegen immer wieder an den Wochenenden oder in den Nachtschichten betrunken/unter Vollrausch zur Arbeit kommen, immer dann, wenn kein Meister/Aufsichtsperson anwesend ist.

Bisher ist nicht großartig etwas passiert, also kein Arbeitsunfall oder Ähnliches. Jedoch hatte der Kollege neulich es mit einem betrunkenen/berauschten Mitarbeiter zu tun, der ihn dann körperlich und verbal angegriffen hat. Der betrunkene Kollege hat mit dem Beleidigen und Schlagen angefangen.

Es ist in etwas so abgelaufen: Der betrunkene Kollege hatte ihn bei Schichtbeginn beleidigt, mein Kumpel hat da aber erst einmal nichts gemacht. Dann hatte er wenig später einen Spruch über den besoffenen Kollegen rausgehauen, aber nicht ihm ins Gesicht, sondern einem anderen Kollegen das erzählt.

Der besoffene Kollege hat das dann mitbekommen und mit der Schlägerei angefangen. Dann hat mein Kumpel die Schläge abgewehrt und "A***loch" zu ihm gesagt, nachdem er eine Ohrfeige von ihm bekommen hat, woraufhin der Kollege weiterhin auf in einschlagen wollte, jedoch mit wenig Erfolg. Mein Kumpel hat ihn aber nicht wirklich zurückgeschlagen, sondern nur abgewehrt.

Weil es jetzt hieß, dass mein Kumpel ihn auch beleidigt hatte (nachdem er zuvor von dem berauschten Kollegen beleidigt und angegriffen wurde), hat er jetzt fristlos eine "verhaltensbedingte Kündigung" erhalten. Ohne vorherige Abmahnung.

Dabei muss man sagen, dass der er in dem Moment etwas emotional reagiert hat, zumal er auch körperlich und verbal weiter angegriffen wurde. Ebenfalls muss man dazu sagen, dass er seit über 6 Monate dort einen befristeten Arbeitsvertrag hatte (davor 9 Monate über eine Leihfirma) und zuvor im Betrieb nie auffällig gewesen war und auch fast nie zu spät gekommen, fast nie krank gewesen und er hat immer zuverlässig seine Arbeit gemacht. Unter Vollrausch ist er auch nie zur Arbeit gekommen, da er weder trinkt noch Drogen nimmt.

Er hat sich wirklich Mühe gegeben und war darauf aus, dort einen unbefristeten Vertrag zu bekommen.

Weil er jetzt einmal emotional auf einen körperlichen Angriff von einem betrunkenen Kollegen reagiert hat, wurde er abrupt ohne Vorwarnung und ohne Abmahnung fristlos und ohne Abfindung gekündigt. Dies wurde vom "Betriebsrat" einstimmig beschlossen, wie er sagt.

Irgendwie glaube ich nicht, dass das so rechtlich einfach machbar ist, geschweige denn fair ist, aber vielleicht kennt sich da hier jemand besser aus? Kann ein fleißiger Mitarbeiter, der zuvor nie negativ aufgefallen ist, einfach so wegen eines unglücklichen Vorfalles direkt ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden?

Und könnte man den Arbeitgeber auch dafür anzeigen, dass dieser Drogen- /Alkoholabhängige auf seine normalen Mitarbeiter loslässt. Es hieß immer, dass der Arbeitgeber das schon gewusst hätte und "dem nachgegangen" wäre. Aber wie viel das gebracht hat, konnte man ja bei dem Vorfall sehen. So etwas zu beweisen, wäre aber sicherlich auch schwierig. Danke im Voraus für hilfreiche Antworten.

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Er soll sich am Besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Ich schätze mal, dass man das Verhalten als Notwehr werten kann und die Kündigung daher angefochten werden kann.

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=ARBEITSTAG(A1+B1-1;1)

Die 1 im zweiten Argument gibt an, wie viele Arbeitstage vom Ausgangsdatum aus dazugerechnet werden sollen. Bei einer 0 prüft die Funktion nichts, daher muss man vom Ausgangsdatum einen Tag abziehen und die Arbeitstag-Funktion diesen Tag wieder dazuzählen lassen.

Der Funktion kannst du als drittes Argument auch noch eine Liste mit z.B. Feiertagen oder Schließtagen mitgeben, damit die auch übersprungen werden.

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Eher unwahrscheinlich, dass die Polizei eine Anzeige gegen dich aufnimmt, nur weil du dich verwählt hast.

Ich hatte mal sowas ähnliches. Bei mir auf Arbeit musste man am Telefon immer eine 0 vorwählen, um externe Gespräche beginnen zu können. Wir hatten aber auch eine CLI-Software, um Gespräche einfach am PC per Klick starten zu können. Da musste man die 0 nicht vorwählen. Das wusste ich aber damals nicht und hab eine Handynummer mit vorgewählter 0 über die CLI-Software angerufen und bin irgendwo in den USA rausgekommen, wo jemand völlig verschlafen ans Telefon gegangen ist und "Who is this?" gesagt hat. Ist aber auch nie was passiert

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Guck mal in der Netto-App, ob es vielleicht die Option gibt, den Bon als PDF zu exportieren. Ich hab bei mir die Rewe-App drauf. Wenn ich da einen Kassenbon öffne, wird er automatisch in PDF umgewandelt und mit Adobe Acrobat geöffnet.

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Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich dir empfehlen, das mit einem Anwalt zu besprechen. Der sieht ja anhand der Chats, dass deine Ex nicht mehr alle Tassen im Schrank hat. Außerdem kann er dir erklären, wie es weitergeht. Soweit ich weiß, kommt nichts auf dich zu, solange du der Verfügung zustimmst und dich daran hältst (also nicht in die Nähe des neuen Wohnortes deiner Ex gehst und auch keinen Kontakt mehr zu ihr hast)

Bei dem Chatverlauf würde ich an deiner Stelle auch gleich mit dem Anwalt besprechen, ob es sich lohnt, deine Ex wegen Beleidigung und vortäuschen einer Straftat zu verklagen (vorausgesetzt, dass du nicht genauso geantwortet hast und die Anschuldigung, dass du sie bedroht, geschlagen und beleidigt hast, auch nicht stimmt)

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Du speicherst den Input mit der Zahl nicht in der Variable Code. Da müsste auch sowas hin, wie zwei Zeilen darüber.

Code = input("Hallo Hamed, was wollen Sie heute wissen ...
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Das einzige, was bei mir stehenbleiben würde, wären wahrscheinlich die Mini-Winis. Aber nur, weil ich Wiener Würstchen lieber zusammen mit Senf und Kartoffelsalat esse und nicht einfach so als Snack.

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Ich hab es jetzt mal so gemacht, dass ich eine Tabelle (nicht Tabellenblatt) erstellt hab, wo alle Daten aus der Textdatei eingelesen werden. Dann kann man sie später einfach mit XVerweis in deiner Liste suchen lassen. Die Tabelle erstellst du, indem du irgendwo die Überschriften und einen Datensatz hinschreibst, dann die Tabelle markierst und Strg+T drückst.

In meinem Beispiel hab ich eine Tabelle namens "Suchdaten" mit den Spalten "Key" und "Value" erstellt. Achte auch drauf, dass die Zellen alle als Text formatiert sind, sonst wandelt Excel die Zahlen beim Einlesen in 8,88888e+22 oder sowas um.

Bild zum Beitrag

Die Daten aus der Textdatei kannst du mit diesem Makro in die Tabelle laden

Option Explicit

Public Sub DatenSuchen()
    ' Alles aus der Textdatei einlesen
    Dim inhalt As String
    Open "C:\temp\ExcelImport.txt" For Input As #1
    Do Until EOF(1)
        Dim textline As String
        Line Input #1, textline
        inhalt = inhalt & textline
    Loop
    Close #1
    
    ' Daten in ein Array laden
    Dim rohDaten() As String
    rohDaten = Split(inhalt, "   ")
    
    ' Daten in Tabelle laden, um damit besser arbeiten zu können
    Dim i As Integer, suchDaten As ListObject
    Set suchDaten = Range("Suchdaten").ListObject
    
    If Not suchDaten.DataBodyRange Is Nothing Then
        suchDaten.DataBodyRange.Delete
    End If
    
    For i = 0 To UBound(rohDaten) Step 2
        Dim newListRow As ListRow
        Set newListRow = suchDaten.ListRows.Add
        newListRow.Range(1, 1) = rohDaten(i)
        newListRow.Range(1, 2) = rohDaten(i + 1)
    Next i
End Sub

Und die Suche geht mit XVerweis. Beispielhaft für B2:

=XVERWEIS(A2;Suchdaten[Key];Suchdaten[Value];"nicht vorhanden")

Das kannst du dann einfach runterkopieren

Ich hab dir mal meine Test-Excel auf Github hochgeladen, damit du es dir dort abschauen kannst: TextdateiSuche.xlsm

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Wenn es nur manchmal kommt, wird wahrscheinlich deine Festplatte langsam ans Ende ihrer Tage kommen. Ich würde dir empfehlen, ein Backup von PC zu machen und eine neue Festplatte einzubauen, bevor die alte ganz kaputt ist und deine Daten verloren sind.

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Nein

Einerseits brauche ich privat nur sehr sehr selten einen "richtigen Computer" - für das meiste reicht mein Smartphone, für die handvoll Briefe im Jahr oder die Steuererklärung reicht mein 10 Jahre altes Linux-Laptop.

Andererseits unternimmt Apple alles, um möglichst inkompatibel mit anderen Herstellern zu sein. Das heißt, wenn man eine Sache von Apple hat, muss man alles andere auch von Apple kaufen. Und da mir das zu blöd ist und Apple sowieso überteuert ist, kaufe ich mir nichts von Apple. Auch keinen iMac.

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Die Fehlermeldung sieht so aus, als wenn du das Script aus der Python-Shell heraus starten willst. Das geht nicht. Du musst die Zeile in Powershell oder cmd eingeben. Außerdem scheint deine Python-Datei keinen Dateinamen zu haben. Du versuchst "S:\python\.py" auszuführen. Vor dem .py sollte natürlich noch der Dateiname stehen.

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als ich die erste Suchanfrage angeklickt habe, öffnete sich von Google irgendeine Beglückwünschung

Sobald du auf einen der Links klickst, bist du nicht mehr bei Google. Das heißt, die Beglückwünschung kam nicht von Google, sondern von der Seite, auf die du gegangen bist. Dass der Rest stinknormales Phishing ist, kannst du dir sicherlich selbst denken.

Abgesehen davon: Wenn es von Google selbst wäre, hätte die Nachricht irgendwo über den Suchergebnissen gestanden und Google hat pro Tag über 8 Milliarden Suchanfragen. Wenn die also nach 400.000 Suchen einen Gutschein abgeben würden, müssten die alle vier Sekunden so einen Gutschein verschicken.

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Meinung des Tages: Änderung im Namensrecht – u.a. traditionelle ostfriesische Namen werden wieder möglich. Sollten weitere Änderungen folgen?

Was als Modernisierung geplant ist, dürfte eher als Rückkehr zu alten Traditionen gelten. Eltern konnten früher die eigenen Vornamen als Nachnamen geben, faktisch wurde dies 1874 jedoch abgeschafft. 2025 soll sich das ändern – bald könnte es wieder mehr Nachnamen wie „Jansen, Larsen oder Peters“ geben. Eine Neuerung gibt es allerdings zusätzlich.

Das plant die Gesetzesnovelle

Am meisten für Diskussionen sorgt vermutlich der Abschnitt, in dem es heißt, dass jede Person, die sich als Ostfriese fühlt, das ostfriesische Namensrecht in Anspruch nehmen darf. Es ist demnach nicht mehr nötig, einen Wohnsitz in oder ein aus Ostfriesland stammendes Elternteil zu haben.

Außerdem soll künftig nicht mehr nur die patronymische Form möglich sein: Traditionell wurden die Nachnamen der Ostfriesen aus den Vornamen der Väter gebildet. Je nachdem, ob der Vorname auf einen Vokal oder einen Konsonanten endet, wurde der Name neu gebildet. Hier gibt es eine Übersicht der Namensbildungen.

2025 soll die Tradition dann allerdings etwas verändert werden. Auch eine matronymische Namensgebung soll ermöglicht werden. Dadurch könnten dann auch Mütter ihre Vornamen in Form von Nachnamen an ihre Kinder weitergeben.

Darum soll sich das Namensrecht künftig ändern

Gösta Nissen vom Minderheitensekretariat in Berlin empfindet die Namensrechtsreform als längst überfällig. So hätten Westfriesen in den Niederlanden schon seit langer Zeit das Recht, ihren Namen nach der Tradition zu bilden. Deutschland passe sich also nur dem internationalen Namensrecht an. Für Nissen ein wichtiger Schritt, denn, so ihre Argumentation, für Minderheiten sei dies wichtig, gerade um kulturell sichtbarer zu sein. Als wichtigen Teil der friesischen Identität und Kultur sieht auch Stefan Seidler, der sich als Bundestagsabgeordneter vom Südschleswigschen Wählerverband versteht, die traditionellen friesischen Namen.

Weitere geplante Änderungen

Nicht nur für die Ostfriesen sind derartige Anpassungen geplant. Auch die dänische Minderheit sowie die Sorben, die in Deutschland leben, sollen künftig die Namensbildung entsprechend ihrer Tradition ausüben können. Kinder sowie Erwachsene dürfen sich bei den geplanten Änderungen einmalig umbenennen.

Weiter gilt für alle: Künftig sollen „echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder“ eingeführt werden – statt sich also wie bisher für einen Familiennamen entscheiden zu müssen, soll es künftig die Möglichkeit geben, einen Doppelnamen als Ehenamen zu wählen – dieser wäre dann auch der Geburtsname für die gemeinsamen Kinder. Dadurch soll die Zugehörigkeit zu beiden Elternteilen nach außen hin dokumentiert werden können.

Stiefkinder und Scheidungskinder sollen außerdem einfacher ihren Nachnamen wieder ändern können. Wird beispielsweise der Nachname des Stiefelternteils angenommen und die Ehe aufgelöst oder das betroffene Kind zieht aus, so soll ihnen erleichtert werden, wieder ihren „ursprünglichen“ Nachnamen anzunehmen.

Bei Scheidungskindern soll der Nachname geändert werden können, wenn auch der betreffende Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Ehenamen ablegt.

Weiter soll es geschlechtsangepasste Familiennamen geben. Dies soll möglich sein, wenn das Traditionell oder Kulturell in der Sprache vorkommt, aus der der Name stammt. Wenn der Ehename beispielsweise „Kowalski“ ist, so soll die Ehefrau künftig bestimmen können, dass sie auch im Personenstandsregister als „Kowalska“ eingetragen wird.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet Ihr von der Rückkehr zu traditionellen Namensgebungen wie in diesem Beispiel bei den Ostfriesen? Würdet Ihr Euren Namen entsprechend ändern? Haltet Ihr die weiteren geplanten Überarbeitungen des Namensrechts für sinnvoll? Was würdet Ihr noch ergänzen, wenn Ihr die Möglichkeit hättet? Empfindet Ihr das Thema Nach- bzw. Ehenamen persönlich als sehr relevant oder legt Ihr darauf kaum bis gar keinen Wert? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/namensrecht-gesetz-entwurf-buschmann-justizministerium-scheidung-kinder-adoption-100.html
https://bibliothek.ostfriesischelandschaft.de/publ/ol-namensrecht/
https://www.ndr.de/kultur/norddeutsche_sprache/friesisch/Traditionelle-friesische-Nachnamen-wohl-bald-wieder-moeglich,nachnamen104.html
https://www.kultur-in-emden.de/2024/04/29/ostfriesische-namensgebung-ist-wieder-moeglich/#:~:text=Traditionell%20wurden%20die%20ostfriesischen%20Nachnamen,Namensgebung%20ist%20also%20auch%20m%C3%B6glich.
https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/namensrecht/namensrecht.html


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Das wäre am Anfang wahrscheinlich etwas gewöhnungsbedürftig, wenn jeder in der Familie einen anderen Nachnamen hat und man das Gefühl hat, dass die alle gar nicht zusammengehören. Ich habe allerdings in meinem Freundeskreis auch eine Griechin, bei der es auch so ist, dass Mutter und Vater unterschiedliche Nachnamen haben und sie selber die weibliche Form des väterlichen Nachnamens gekriegt hat.

Ich finde eh, dass unser Namensrecht unnötig restriktiv ist. Man kann seinen Namen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ändern lassen und wenn das zuständige Amt der Meinung ist, dass die Voraussetzungen nicht zutreffen, gibt es eben keine Namensänderung. Man sollte zumindest den Vornamen ohne größere Hürden so ändern können, wie es einem gefällt. Vielleicht mit der Einschränkung, dass eine Änderung nur alle x Jahre möglich ist.

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Das ist ein ziemliches Gefummel. Einerseits, weil Excel keine Datenbanksoftware ist, andererseits, weil es ziemlich subobtimal ist, für jeden Mitarbeiter ein eigenes Tabellenblatt zu haben.

Ich hab es jetzt in der Zelle B12 mit der Formel hingekriegt:

=MTRANS(INDEX(INDIREKT("'"& B8 &"'!B2:D13");MONAT(B9);{1.2.3}))

Da dafür aber auch ein paar andere Dinge passen müssen, hab ich meine Testdatei auf GitHub hochgeladen.

Die Formel benutzt dynamische Arrays, die erst ab Excel 2016 verfügbar sind. Falls du eine ältere Version hast, musst du es ein bisschen anders lösen.

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Meinst du 10 Minuten duschen?

Üblicherweise passen durch einen Duschkopf etwa 12 bis 15 Liter Wasser pro Minute. Wenn du das Wasser also 10 Minuten lang aufgedreht lässt, fließen 120-150 Liter Wasser durch. Für ein normales Vollbad in der Badewanne braucht man so 150-180 Liter, also etwas mehr.

Allerdings lässt man beim Duschen ja in der Regel nicht die ganze Zeit das Wasser laufen. Ich stehe vielleicht insgesamt 10 Minuten unter der Dusche, aber hab davon nur 2 oder 3 Minuten das Wasser an, weil ich mich in der restlichen Zeit einseife.

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