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Die Wohngeldbehörde prüft im Zweifel, ob eine Arbeitsaufnahme zumutbar wäre, weil im Falle von Wohngeld müssen die Haushaltsmitglieder insoweit dazu beitragen, dass die Miete ganz oder zu einem höheren Teil tragbar wird.
Und da muss nachgewiesen werden, ob man wegen gesundheitlichen Gründen oder etc. keine Arbeit aufnehmen oder mehr Stunden arbeiten kann.
Die Gründe mit dem Kind und arge Schwierigkeiten, sowie Antrag auf Pflegestufe dürften da nicht ausreichen, weshalb keine Arbeit aufgenommen wird.