Flucht vor Ordnungsamt wegen Ausweis vergessen?

6 Antworten

Das "Nichtvorlegen eines Ausweises ist nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG eine Ordnungswidrigkeit, wie schon genannt, die OWi kann mit einem Bußgeld bis zu 3.000 € geahndet werden.

Das Ordnungsamt kam um die Ecke und hat nach Ausweisen gefragt.

Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 PAuswG musst du dem OA einen Ausweis vorzeigen.

Dieser Satz lautet:

Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen.

Dementsprechend musst du auch deinen Ausweis sofort oder rechtzeitig vorzeigen müssen.

Beim Cannabis-Besitz entscheidet das die Staatsanwaltschaft oder das Gericht, wie weiterverfahren wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Artus01  22.01.2020, 08:31
Dementsprechend musst du auch deinen Ausweis sofort oder rechtzeitig vorzeigen müssen.

Auch so ein Unsinn. Um das zu können müsste man einen Ausweis mitführen müssen, aber genau das muss man nicht.

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Zuko540  23.01.2020, 17:24
@Artus01
Um das zu können müsste man einen Ausweis mitführen müssen, aber genau das muss man nicht.

Das Gesetz sagt, dass man den Ausweis auf Verlangen rechtzeitig vorzeigen können muss, wenn das Ordnungsamt oder die Polizei nach dem Ausweis fragt ist das eine Aufforderung schon ihn vorzuzeigen.

Rechtzeitig kann nämlich auch sein, wenn die Polizei oder das Ordnungsamt mit nach Hause kommt und den Ausweis dort sieht, wenn man nicht 50 km entfernt weg wohnt, im ungünstigten Fall hält die Polizei oder das Ordnungsamt einen fest, durchsucht einen oder schleppt einen mit auf die Wache.

Wenn man aber in einer Kontrolle, direkt nach der Frage nach dem Ausweis wegläuft und nicht wiederkommt, dann erfüllt es den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG.

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Artus01  23.01.2020, 17:39
@Zuko540
Das Gesetz sagt, dass man den Ausweis auf Verlangen rechtzeitig vorzeigen können muss,

Welches Gesetz sagt das? Erkläre mal wie das funktionieren soll, wenn man nicht verpflichtet ist einen Ausweis mitzuführen, sondern lediglich einen besitzen muss, § 1, Abs, 1, Satz 1 PAuswG.

Wenn man aber in einer Kontrolle, direkt nach der Frage nach dem Ausweis

Das es zu dieser Frage überhaupt gekommen ist steht eben nicht in der Frage. Das schwebt hier immer nur einigen im Kopf herum.

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Zuko540  23.01.2020, 17:47
@Artus01
Erkläre mal wie das funktionieren soll, wenn man nicht verpflichtet ist einen Ausweis mitzuführen, sondern lediglich einen besitzen muss

Die Polizei oder das Ordnungsamt kann einen z. B. mit nach Hause begleiten oder sowas, wenn man ihn vergessen hat, aber wenn man wegläuft und nicht mehr wiederkommt oder sagt nö mache ich nicht, dann sieht es anders aus.

Notfalls geht auch festhalten, Sachen durchsuchen und mit auf die Wache, um dort die Identität festzustellen.

Das es zu dieser Frage überhaupt gekommen ist steht eben nicht in der Frage. Das schwebt hier immer nur einigen im Kopf herum.

Doch steht es, aus der Frage:

Das Ordnungsamt kam um die Ecke und hat nach Ausweisen gefragt.

Da muss keine extra persönlich angesprochen werden, weil die ganze Gruppe gemeint ist, wären zum Beispiel nur ein paar aus der Gruppe gemeint, dann hätten sie die Leute schon irgendwie rausgezogen.

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Artus01  23.01.2020, 17:58
@Zuko540
Die Polizei oder das Ordnungsamt kann einen z. B. mit nach Hause begleiten oder sowas, wenn man ihn vergessen hat,

Kann sie, ist aber ohnehin eine andere Baustelle.

aber wenn man wegläuft und nicht mehr wiederkommt

Das darf man.

oder sagt nö mache ich nicht

Das darf man nicht und wurde hier auch nie behauptet dass man das darf.

Da muss keine extra persönlich angesprochen werden

Dazu habe ich oben bereits was geschrieben.

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Das Ordnungsamt meint nun ....

Ja ja, die Hilfsscherrifs meinen immer viel, zum Glück jedoch ist deren Meinung uninteressant.

Vergessen eines Ausweises handelt es sich auch nicht um eine Straftat oder ähnliches.

Richtig, niemand ist verpflichtet einen Ausweis ständig mitzuführen.

Nun ist meine Frage ob ich für die Flucht Strafe zahlen muss.

Nein, die Flucht, vor allem so wie Du sie beschrieben hast ist nicht strafbar.

Das Ordnungsamt hat meinen Eltern eine Summe von 500 bis 1000 gesagt.

Auch das ist dummes Geschwätz.

So wie Du es in der Frage geschildert hast, liegt keine strafbare Handlung vor.


Ma10ddin  20.01.2020, 18:14

Hilfssheriffs sind die OA Mitarbeiter nicht. Die haben weitreuchende Befugnisse die sich in einigen Bereichen mit denen der Polizei überschneiden. In bestimmten Fällen sind sie sogar Polizisten übergeordnet.

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Artus01  20.01.2020, 19:49
@Ma10ddin
Hilfssheriffs sind die OA Mitarbeiter nicht.

Doch genau das sind sie, denn sie führen sich in den meisten Fällen so auf.

In bestimmten Fällen sind sie sogar Polizisten übergeordnet.

das ist Blödsinn, die dürfen noch nichtmal einen Fahradfahrer anhalten.

Diese in Crashkursen geschulten Hilfssheriffs, nimmt kaum jemand für voll, erst recht kein Polizist. Die lachen sich meist schlapp über deren Aktionen.

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furbo  20.01.2020, 20:06
@Artus01
Diese in Crashkursen geschulten Hilfssheriffs, nimmt kaum jemand für voll, erst recht kein Polizist. Die lachen sich meist schlapp über deren Aktionen.

Das kann ich voll und ganz bestätigen.

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Ma10ddin  20.01.2020, 21:29
@Artus01

Und trotzdem sind sie fachlich in bestimmten Situationen Polizisten übergeordnet. Erst schlau machen, dann Blödsinn sabbeln.

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Artus01  21.01.2020, 07:39
@Ma10ddin

Sie sind einem Polizisten nicht übergeordnet, sie sind nur in manchen Bereichen tätig für die die Polizei nicht zuständig ist. Aber in diesen Fällen sind es auch keine Hilfsscherrifs.

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Ma10ddin  21.01.2020, 07:45
@Artus01

Dann mach dich mal richtig schlau. Auch Feuerwehrmänner, Bauaufsicht und sogar Förster sind teilweise und gachlich Poiizisten übergeordnet.

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Artus01  21.01.2020, 07:47
@Ma10ddin

Was habe ich da vorhin geschrieben:

sie sind nur in manchen Bereichen tätig für die die Polizei nicht zuständig ist.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, wer dann auch noch versteht was er gelesen hat ist ganz weit vorne.

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Ma10ddin  21.01.2020, 07:56
@Artus01

Gut erkannt. Dann lies mal was du so schreibst. Evtl erkennst du dann deinen Fehler und Widerspruch in deinen Aussagen. Schönen, geirsneten, Tag noch.

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furbo  21.01.2020, 08:27
@Ma10ddin

Der Feuerwehrmann, der Förster und die Bauaufsicht sind gegenüber der Polizei weisungsberechtigt?

Mach dich nicht lächerlich.

Soweit die Polizei nicht aus eigener Zuständigkeit tätig wird, leistet sie allenfalls Amtshilfe.

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Ma10ddin  21.01.2020, 09:01
@furbo

Richtig. Sie leisten AmtHILFE und sind damit der zuständigen Behörde untergeordnet. Bei einwm Feuer zB legt der Feuerwehrführer vor Ort fest was wo gesperrt wird, eer wohin darf und daran hat sich dann auch die Polizei zu halten.

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Artus01  21.01.2020, 10:31
@Ma10ddin

Merkst Du eigentlich nichts?

Bei einwm Feuer zB legt der Feuerwehrführer vor Ort fest was wo gesperrt wird,

Da ist auch nichts "Weisungsbefugtes" dabei, er macht zunächst mal seinen Job und andere akzeptieren das. Man sagt einem Klempnermeister auch nicht wie er was zu verlöten hat, ich zumindest nicht. bei Dir wird es möglicherweise anders sein, denn es drängt sich immer mehr der Verdacht auf das Du selbst einer dieser Hilfsscherrifs bist.

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Zuko540  21.01.2020, 14:49
@Artus01
So wie Du es in der Frage geschildert hast, liegt keine strafbare Handlung vor.

Doch Verdacht auf Besitz von Betäubungsmitteln.

das ist Blödsinn, die dürfen noch nichtmal einen Fahradfahrer anhalten.

Das ist Blödsinn, je nach Bundesland haben die Herren vom Ordnungsamt die selben Befugnisse, wie Polizeibeamte im Rahmen ihrer Aufgaben.

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Das "Nichtvorlegen" eines Ausweises stellt gemäß § 32 Absatz 1 Nr. 2 des Personalausweisgesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 3.000,00 EUR bestraft werden kann:

§ 32 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. [...]
2.entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, einen Ausweis nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt oder einen Abgleich mit dem Lichtbild nicht oder nicht rechtzeitig ermöglicht, [...]

Ob die Beweise ausreichen dich für den Besitz von Cannabis dran zu kriegen hat am Ende im Fall der Fälle ein Gericht zu entscheiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es geht wohl nicht darum, dass Du keinen Ausweis dabei hattest oder das Du abgehauen bist. In erster Linie geht es wohl darum, dass Du um die Uhrzeit noch unterwegs gewesen bist und dann noch minderjährig bist.

Denn in Deinem Text erwähnst Du nicht Dein Alter.

In Deutschland ist man nicht verpflichtet seinen Ausweis dabei zu haben.


StanP  01.12.2020, 00:35

Daran ist nichts verboten

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Flucht ist, wenn während der Flucht, oder zum Ermöglichen der Flucht keine Straftaten begangen werden, nicht strafbar.