Flucht vor Ordnungsamt wegen Ausweis vergessen?
Ich war gestern Abend auf einer Party. Etwa gegen 0 Uhr bin ich mit ein paar Freunden rausgegangen und wir standen im Kreis und ein paar haben Cannabis konsumiert ( ich nicht). Das Ordnungsamt kam um die Ecke und hat nach Ausweisen gefragt.
Ich hatte meinen Ausweis in meinem Portmonnaie zuhause vergessen und habe Panik bekommen. Ich wusste nicht was auf mich zu kommt, da ich mich nicht ausweisen konnte und wollte eine kleine Strafe umgehen indem ich wegrenne. Daraufhin bin ich weggelaufen und davon gekommen. Das Ordnungsamt hat jedoch rumgefragt und hat meinen Namen heraus bekommen und sich in Kontakt mit meinen Eltern gesetzt.
Das Ordnungsamt meint nun dass es sich dabei um mein Cannabis handelt dabei war dies nicht so und ich habe nicht einmal konsumiert. Das Ordnungsamt hat auch keine Beweise ( nur welche die das Gegenteil beweisen).
Nun ist meine Frage ob ich für die Flucht Strafe zahlen muss. Ich habe bei meiner Flucht keinerlei Verkehr behindert oder jemand anderes gefährdet. Und bei dem Vergessen eines Ausweises handelt es sich auch nicht um eine Straftat oder ähnliches. Kann mir jemand nun sagen ob ich für die Flucht und noch im Nachhinein für das Vergessen meines Ausweises eine Strafe zahlen muss. Das Ordnungsamt hat meinen Eltern eine Summe von 500 bis 1000 gesagt.
Ich bedanke mich im Voraus für Antworten und wenn möglich die Antworten mit Paragraphen oder ähnlichem Verweisen.
mit freundlichen Grüßen
6 Antworten
Das "Nichtvorlegen eines Ausweises ist nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG eine Ordnungswidrigkeit, wie schon genannt, die OWi kann mit einem Bußgeld bis zu 3.000 € geahndet werden.
Das Ordnungsamt kam um die Ecke und hat nach Ausweisen gefragt.
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 PAuswG musst du dem OA einen Ausweis vorzeigen.
Dieser Satz lautet:
Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen.
Dementsprechend musst du auch deinen Ausweis sofort oder rechtzeitig vorzeigen müssen.
Beim Cannabis-Besitz entscheidet das die Staatsanwaltschaft oder das Gericht, wie weiterverfahren wird.
Um das zu können müsste man einen Ausweis mitführen müssen, aber genau das muss man nicht.
Das Gesetz sagt, dass man den Ausweis auf Verlangen rechtzeitig vorzeigen können muss, wenn das Ordnungsamt oder die Polizei nach dem Ausweis fragt ist das eine Aufforderung schon ihn vorzuzeigen.
Rechtzeitig kann nämlich auch sein, wenn die Polizei oder das Ordnungsamt mit nach Hause kommt und den Ausweis dort sieht, wenn man nicht 50 km entfernt weg wohnt, im ungünstigten Fall hält die Polizei oder das Ordnungsamt einen fest, durchsucht einen oder schleppt einen mit auf die Wache.
Wenn man aber in einer Kontrolle, direkt nach der Frage nach dem Ausweis wegläuft und nicht wiederkommt, dann erfüllt es den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG.
Das Gesetz sagt, dass man den Ausweis auf Verlangen rechtzeitig vorzeigen können muss,
Welches Gesetz sagt das? Erkläre mal wie das funktionieren soll, wenn man nicht verpflichtet ist einen Ausweis mitzuführen, sondern lediglich einen besitzen muss, § 1, Abs, 1, Satz 1 PAuswG.
Wenn man aber in einer Kontrolle, direkt nach der Frage nach dem Ausweis
Das es zu dieser Frage überhaupt gekommen ist steht eben nicht in der Frage. Das schwebt hier immer nur einigen im Kopf herum.
Erkläre mal wie das funktionieren soll, wenn man nicht verpflichtet ist einen Ausweis mitzuführen, sondern lediglich einen besitzen muss
Die Polizei oder das Ordnungsamt kann einen z. B. mit nach Hause begleiten oder sowas, wenn man ihn vergessen hat, aber wenn man wegläuft und nicht mehr wiederkommt oder sagt nö mache ich nicht, dann sieht es anders aus.
Notfalls geht auch festhalten, Sachen durchsuchen und mit auf die Wache, um dort die Identität festzustellen.
Das es zu dieser Frage überhaupt gekommen ist steht eben nicht in der Frage. Das schwebt hier immer nur einigen im Kopf herum.
Doch steht es, aus der Frage:
Das Ordnungsamt kam um die Ecke und hat nach Ausweisen gefragt.
Da muss keine extra persönlich angesprochen werden, weil die ganze Gruppe gemeint ist, wären zum Beispiel nur ein paar aus der Gruppe gemeint, dann hätten sie die Leute schon irgendwie rausgezogen.
Die Polizei oder das Ordnungsamt kann einen z. B. mit nach Hause begleiten oder sowas, wenn man ihn vergessen hat,
Kann sie, ist aber ohnehin eine andere Baustelle.
aber wenn man wegläuft und nicht mehr wiederkommt
Das darf man.
oder sagt nö mache ich nicht
Das darf man nicht und wurde hier auch nie behauptet dass man das darf.
Da muss keine extra persönlich angesprochen werden
Dazu habe ich oben bereits was geschrieben.
Das Ordnungsamt meint nun ....
Ja ja, die Hilfsscherrifs meinen immer viel, zum Glück jedoch ist deren Meinung uninteressant.
Vergessen eines Ausweises handelt es sich auch nicht um eine Straftat oder ähnliches.
Richtig, niemand ist verpflichtet einen Ausweis ständig mitzuführen.
Nun ist meine Frage ob ich für die Flucht Strafe zahlen muss.
Nein, die Flucht, vor allem so wie Du sie beschrieben hast ist nicht strafbar.
Das Ordnungsamt hat meinen Eltern eine Summe von 500 bis 1000 gesagt.
Auch das ist dummes Geschwätz.
So wie Du es in der Frage geschildert hast, liegt keine strafbare Handlung vor.
Hilfssheriffs sind die OA Mitarbeiter nicht. Die haben weitreuchende Befugnisse die sich in einigen Bereichen mit denen der Polizei überschneiden. In bestimmten Fällen sind sie sogar Polizisten übergeordnet.
Hilfssheriffs sind die OA Mitarbeiter nicht.
Doch genau das sind sie, denn sie führen sich in den meisten Fällen so auf.
In bestimmten Fällen sind sie sogar Polizisten übergeordnet.
das ist Blödsinn, die dürfen noch nichtmal einen Fahradfahrer anhalten.
Diese in Crashkursen geschulten Hilfssheriffs, nimmt kaum jemand für voll, erst recht kein Polizist. Die lachen sich meist schlapp über deren Aktionen.
Merkst Du eigentlich nichts?
Bei einwm Feuer zB legt der Feuerwehrführer vor Ort fest was wo gesperrt wird,
Da ist auch nichts "Weisungsbefugtes" dabei, er macht zunächst mal seinen Job und andere akzeptieren das. Man sagt einem Klempnermeister auch nicht wie er was zu verlöten hat, ich zumindest nicht. bei Dir wird es möglicherweise anders sein, denn es drängt sich immer mehr der Verdacht auf das Du selbst einer dieser Hilfsscherrifs bist.
So wie Du es in der Frage geschildert hast, liegt keine strafbare Handlung vor.
Doch Verdacht auf Besitz von Betäubungsmitteln.
das ist Blödsinn, die dürfen noch nichtmal einen Fahradfahrer anhalten.
Das ist Blödsinn, je nach Bundesland haben die Herren vom Ordnungsamt die selben Befugnisse, wie Polizeibeamte im Rahmen ihrer Aufgaben.
Das "Nichtvorlegen" eines Ausweises stellt gemäß § 32 Absatz 1 Nr. 2 des Personalausweisgesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 3.000,00 EUR bestraft werden kann:
§ 32 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. [...]
2.entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, einen Ausweis nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt oder einen Abgleich mit dem Lichtbild nicht oder nicht rechtzeitig ermöglicht, [...]
Ob die Beweise ausreichen dich für den Besitz von Cannabis dran zu kriegen hat am Ende im Fall der Fälle ein Gericht zu entscheiden.
Es geht wohl nicht darum, dass Du keinen Ausweis dabei hattest oder das Du abgehauen bist. In erster Linie geht es wohl darum, dass Du um die Uhrzeit noch unterwegs gewesen bist und dann noch minderjährig bist.
Denn in Deinem Text erwähnst Du nicht Dein Alter.
In Deutschland ist man nicht verpflichtet seinen Ausweis dabei zu haben.
Flucht ist, wenn während der Flucht, oder zum Ermöglichen der Flucht keine Straftaten begangen werden, nicht strafbar.
Auch so ein Unsinn. Um das zu können müsste man einen Ausweis mitführen müssen, aber genau das muss man nicht.