Kann ich mit 14 Jahren eine Paysafecard in Aldi kaufen?
4 Antworten
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Dem Gesetzgeber ist das egal, da gibt es keine Vorschriften, solange Du die Karte von Deinem Taschengeld bezahlen kannst. Ob der Händler Dir jedoch eine verkaufen möchte, ist ganz allein seine Sache. Und wenn der eben keine abgeben möchte, dann kannst Du auch keine kaufen.
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Sobald du die Karte von deinem Taschengeld bezahlen kannst, dann ist es seitens der Gesetzgebers rechtlich in Ordnung, dass man an einen Vertrag ohne Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreters eingeht.
Jedoch muss der Händler auch dem Angebot zum Kauf der Paysafecard annehmen, sprich es an dich verkaufen.
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Ja, solange sie deinem "taschengeld" entspricht
Manche läden sagen ich dürfte nicht kaufen weil ich nicht 18 bin andere sagen joa kein ding 500 euro paysafe kein ding
einfach versuchen wenn sie es dir verkaufen und es illegal sein sollte, sind sie schuld nicht du
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mir hat die tankstelle mal erzählt die wären ab 18 LÜGNER! (also die tankwarte)
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"Der Erwerb einer paysafecard unterliegt keiner bestimmten Altersuntergrenze. Beim Verkauf an Minderjährige ist von Seiten der Verkaufsstellen der Taschengeldparagraph zu berücksichtigen"
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Sollte man also als 14 Jähriger eine Karte für 500 € kaufen wollen geht das nicht.
Wo steht das?
Da gibt es keine Preisgrenze, wenn ein 14 Jähriger 500 € Taschengeld bekommt, dann kann er es mit eigenen Mitteln bewirken, was aber eher selten der Fall sein wird.
Bis 50 € sind aber kein Problem.
So viel bekommen Kinder auch im Regelfall Taschengeld.
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Es gibt keine gesetzliche Preishöchstgrenze, wenn ein 14 Jähriger 500 € Taschengeld bekommt, dann dürfte er rechtlich einem Vertrag eingehen.
Ob der Händler das will ist allerdings eine andere Frage, meist verlangt er aber das bei höheren Beträgen die Eltern dabei sind.
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"[...]Bei der Anwendung des Taschengeldparagraf ist immer auf ein für das Alter angemessenes Taschengeld abzustellen und nicht auf das konkrete Taschengeld im Einzelfall."
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Der § 110 BGB kennt keine Preishöchstgrenze, sondern sagt nur aus, dass die Leistung mit eigenen Mitteln bewirkt werden muss, wenn die Eltern dem Kind 100 € in die Hand drücken und sagen kauf dir davon was du willst, dann kann er sich das ohne Einwillung der Eltern kaufen.
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bevor du hier irgendeinen Mist redest würde ich dir einfach mal empfehlen dich zu informieren. Ja ich gebe dir recht das dieser Paragraf sehr allgemein geschrieben ist, jedoch gibt es mittlerweile rechtskräftige Urteile die da mehr zu sagen ^^
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Das ist im Endeffekt trotzdem eine Einzelfallentscheidung, weil auch Urteile nennen keine Höchstgrenzen oder sagen alles über 50 € wird nicht von § 110 BGB gedeckt.
Und § 110 BGB nennt auch keine Höchstgrenzen von daher kommt es immer auf den Einzelfall an.
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Natürlich ist es eine Einzelfallentscheidung(so funktioniert unser Rechtsystem btw), aber es lässt sich aufgrund von Urteilen eine korrelation ableiten
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Nein. Du bist nicht voll geschäftsfähig.
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Man ist beschränkt geschäftsfähig und sobald man die Leistung mit eigenen Mitteln bewirken kann, dann kann man einen Vertrag eingehen, ohne Zustimmung der Eltern oder so.
Ob der Händler das Kaufangebot annimmt ist eine andere Frage.
Von seitens des Gesetzgebers wäre das in Ordnung, wenn er das mit seinem Taschengeld bezahlen könnte.
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Deshalb nicht voll geschäftsfähig. In der Tankstelle durfte ich keine paysafe Cards bei minderjährigen Kindern verkaufen
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ich glaub das ist eher vom Unternehmen abhängig. In DM und Rossman darfst du kein Redbull oder Monster an minderjährige verkaufen. Aber in Netto usw. schon.
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Auch bei netto hab ich gearbeitet. Da dürfte man auch keine Energy verkaufen. Manche Verkäufer machen es leider . Ich hab es nie. Hängt somitbvom Verkäufer ab. Aber gesetzlich darf man es nicht
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Gesetzlich kann du bis 18 nichts kaufen ohne einverständnis der Eltern. Da ja die Chance besteht das sie es zurück haben wollen das Geld.
Gesetzlich darf man Energy an minderjährige verkaufen. Immerhin ist da weniger Koffein drin als im Kaffee wen du mal auf die Rückseite schaust. Es gibt kein Koffein altersbeschränkung wie bei Alkohol. Das dachten manche Kunden wirklich das es dafür ein Gesetz gibt wie beim Alkohol. Nein es ist der Verkäufer freier Wille ob er an minderjährige ein Redbull verkauft.
Ich hab auch im Netto gearbeitet aber da war kein einziges mal an der Kasse bei Energy alter bestätigen.
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In der Tankstelle durfte ich keine paysafe Cards bei minderjährigen Kindern verkaufen
Sobald die Paysafecard mit eigenen Mitteln bewirkt werden kann, dann darf diese auch beschränkt geschäftsfähige Kinder verkauft werden.
Aber gesetzlich darf man es nicht
Das ist Unsinn, sobald der beschränkt geschäftsfähige Minderjährige das mit eigenen Mitteln, wie Taschengeld oder so kaufen kann, dann ist es rechtlich in Ordnung.
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Nur mal kurz Googlen zeigt, das Paysafecards keine Altersbeschränkung haben und dadurch frei erwerblich für alle sind.
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und dadurch frei erwerblich für alle sind
Was aber keinesfalls bedeutet, daß der Händler sie auch verkaufen muß. Es ist seine Ware. Und wenn er die behalten möchte, dann kann er das tun. Niemand kann ihn zwingen, irgendwelche Karten zu verkaufen.
Nur mal kurz Googlen zeigt, das Paysafecards keine Altersbeschränkung haben und dadurch frei erwerblich für alle sind. Der einzige Paragraph der Greift ist der Taschengeldparagraph. Sollte man also als 14 Jähriger eine Karte für 500 € kaufen wollen geht das nicht. Bis 50 € sind aber kein Problem.