Wohngeld abgelehnt?
Hallöchen ich habe nun nach mehreren Monaten und mehrfacher Androhung einer Untätigkeitsklage heute per Email Bescheid erhalten. Es wurde sämtliche Unterlagen noch nachgefordert, welche umgehen eingereicht wurden. Nun kam heute eine Ablehnung weil dies dann missbräuchlich wäre, weil einer Arbeitsaufnahme nichts im Wege stehen würde.
ich habe ihnen mitgeteilt das ich schon auf der Suche bin und das ich vor habe von zuhause aus zu arbeiten, da mein Kind (7 Jahre) arge Schwierigkeiten in der Schule hat und nun auch noch die 1 Klasse wiederholen muss. Dann ist ein Antrag auf pflegestufe für meine Mam gestellt, welcher aber noch bearbeitet wird.
Deshalb hab ich auch vor von zuhause aus zu arbeiten. Wohngeld habe ich die letzten zwei Jahre erhalten. Mein Partner geht fest arbeiten.
was könnte ich als Widerspruch schreiben oder wie könnte ich vorgehen.
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Nach welchem Paragraphen wurde das Wohngeld abgelehnt?
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Nach Paragrafen 21 nr. 3 steht da
3 Antworten
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Man kann es sich aber eben nicht immer aussuchen, ob man von zuhause arbeitet oder nicht. Du kannst eine Arbeit aufnehmen, das ist Fakt. Und damit ausreichend.
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Wohngeld ist einkommensabhängig, und insofern ergibt die von Dir benannte Ablehnung keinen Sinn.
Geht es um Wohngeld oder um Bürgergeld?
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Du solltest Du mit einem Fachanwalt für Sozialrecht sprechen:
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was könnte ich als Widerspruch schreiben oder wie könnte ich vorgehen.
Ohne den Bescheid zu kennen, ist das unmöglich zu beurteilen. Im Zweifel einen Volljuristen konsultieren.
Ich bekomme nur Kindergeld für 2 Kids, Kinderzuschlag und Unterhalt für meinen großen Sohn. Krankenkasse usw bezahle ich alles selber, da ich wegen 50€ aus dem alg 2 Bezug falle.