Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen - wie oft?

4 Antworten

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | § 40 Abs. 4 SGB XI

kann man da nachlesen

eine weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahme wird nur bezuschusst, wenn eine veränderte (!) Pflegesituation eintritt

grundsätzlich gibt es den Zuschuss also nur einmalig


WAYKOW 
Beitragsersteller
 08.02.2025, 09:33

das wäre der fall

WAYKOW 
Beitragsersteller
 08.02.2025, 09:42
@WAYKOW

Es geht um Pflegestufe 5 + Intensivpflege 24 Stunden inkl Nachtwache
Bislang von mir und meiner Schwester allein ohne Pflegedienst perfekt gelöst.
Nun wird gefordert einen dritten in die Pflege einzubinden.
Dafür muss eine Treppe überwunden werden, dann kann unsere Mieterin (arbeitet beim PFlegedienst vormittags - nachmittags die Pflege meiner Schwester mit unterstützen.

frodobeutlin100  08.02.2025, 10:02
@WAYKOW

wer muss denn die Treppe "überwinden"? Der Pflegedienst? wohl kaum .... der kommt doch zum zu Pflegenden hin ....

WAYKOW 
Beitragsersteller
 08.02.2025, 10:30
@frodobeutlin100

Nein - meine Mieterin ist Mittags nur deswegen Zuhause, um auf ihre Kinder aufzupassen.

Nebenher kann sie auch auf meine Schwester aufpassen, die - wenn sie Hilfe braucht - laut schreit. Insofern kann sie beides verbinden.

frodobeutlin100  08.02.2025, 10:32
@WAYKOW

das ist aber genau der Punkt - warum die Pflegekasse ablehnen wird

die Pflegekraft kann die Treppe laufen - für den Transport der Kranken gibt es keinen Grund

WAYKOW 
Beitragsersteller
 08.02.2025, 10:33
@WAYKOW

Tagespflege ... und anderes kommt nicht in Frage - zu weit entfernt und meine Schwester kann nur 2 Stunden im Rollstuhl sitzen muss aber täglich 2 mal mobilisiert werden. Insgesamt wäre Tagespflege x mal teurer und sinnlos, weil meine Schwester kognitiv nicht davon proftieren kann - und nicht zu empfehlen wegen Paranoia (unsere Mieterin kennt sie und hat so weniger Angst vor ihr)

Es ist eine Win Win Situation.

WAYKOW 
Beitragsersteller
 08.02.2025, 10:34
@frodobeutlin100

Soll sie ihre Kinder alleine lassen die sind 4 und 5 Jahre alt.

frodobeutlin100  08.02.2025, 10:38
@WAYKOW

dann müsst ihr eben das ganze ohne Zuschuss organisieren - verbietet doch niemand ...

kabbes69  08.02.2025, 12:30
@WAYKOW

Alternativ der Gedanke, dass die Mieterin ihre Kinder ebenfalls mit nach oben nimmt. Damit geht auch beides gleichzeitig. Müssen natürlich auch alle Beteiligten mitspielen wollen, wäre zumindest ein Versuch wert.

Wenn ich dies richtig verstanden hatte - wenn sich beim gleichen Pflegebedürftigen der Zustand verschlechtert und eine höherer Pflegegrad beantragt und bewilligt wurde - kann auch ein neuer Antrag Wohnumfeld bewilligt werden.


frodobeutlin100  08.02.2025, 10:39

und genau das ist bei der zu pflegenden Person von der FS spricht nicht der Fall

Ich würde dir zum VdK raten dort bekommt man wichtige Infos


WAYKOW 
Beitragsersteller
 08.02.2025, 08:50

Das ist ein Problem: Meine Schwester ist Mitglied beim VDK. Nur ist der VDK nicht für Betreuungsfragen zuständig sondern nur für Themen die auch vor dem Sozialgericht verhandelt werden.

WAYKOW 
Beitragsersteller
 08.02.2025, 08:51
@WAYKOW

Quatsch sorry war in der falschen Frage: Du hast natürlich Recht

Hier hilft der VDK

gute Idee frage gleich nächste Woche nach.

Eine Maßnahme ist das, was zum Zeitpunkt der Beantragung notwendig war.

Ich hatte z.B. eine fest installierte Rampe bekommen. Zu diesem Zeitpunkt war ich Rollifahrer, bin aber in der Wohnung noch gelaufen. Ein paar Jahre später brauchte ich den Rolli auch drinnen, das war bei der Wohnung aber nicht möglich. Also gab's wohnumfeldverbessernde Maßnahmen für den Umzug in eine barrierefreie Wohnung

Es macht hingegen keinen Sinn z.B. den Umbau in eine barrierefreies Dusche zu beantragen und nach diesem Abschluss dann vielleicht absenkbare Küchenschränke zu beantragen. Das sind keine 2 Maßnahmen, wenn beides schon bei Antrag 1 notwendig gewesen ist