Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen - wie oft?
In § 40 Abs. 4 SGB XI steht:
'Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4 000 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.'
Pflegekasse sagt: Das Geld gibt es nur einmal je Pflegebedürftigen.
Was stimmt?
4 Antworten
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | § 40 Abs. 4 SGB XI
kann man da nachlesen
eine weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahme wird nur bezuschusst, wenn eine veränderte (!) Pflegesituation eintritt
grundsätzlich gibt es den Zuschuss also nur einmalig
Es geht um Pflegestufe 5 + Intensivpflege 24 Stunden inkl Nachtwache
Bislang von mir und meiner Schwester allein ohne Pflegedienst perfekt gelöst.
Nun wird gefordert einen dritten in die Pflege einzubinden.
Dafür muss eine Treppe überwunden werden, dann kann unsere Mieterin (arbeitet beim PFlegedienst vormittags - nachmittags die Pflege meiner Schwester mit unterstützen.
wer muss denn die Treppe "überwinden"? Der Pflegedienst? wohl kaum .... der kommt doch zum zu Pflegenden hin ....
Meine Schwester (die Behinderte) inkl Rollstuhl
Nein - meine Mieterin ist Mittags nur deswegen Zuhause, um auf ihre Kinder aufzupassen.
Nebenher kann sie auch auf meine Schwester aufpassen, die - wenn sie Hilfe braucht - laut schreit. Insofern kann sie beides verbinden.
das ist aber genau der Punkt - warum die Pflegekasse ablehnen wird
die Pflegekraft kann die Treppe laufen - für den Transport der Kranken gibt es keinen Grund
Tagespflege ... und anderes kommt nicht in Frage - zu weit entfernt und meine Schwester kann nur 2 Stunden im Rollstuhl sitzen muss aber täglich 2 mal mobilisiert werden. Insgesamt wäre Tagespflege x mal teurer und sinnlos, weil meine Schwester kognitiv nicht davon proftieren kann - und nicht zu empfehlen wegen Paranoia (unsere Mieterin kennt sie und hat so weniger Angst vor ihr)
Es ist eine Win Win Situation.
Soll sie ihre Kinder alleine lassen die sind 4 und 5 Jahre alt.
dann müsst ihr eben das ganze ohne Zuschuss organisieren - verbietet doch niemand ...
Wenn ich dies richtig verstanden hatte - wenn sich beim gleichen Pflegebedürftigen der Zustand verschlechtert und eine höherer Pflegegrad beantragt und bewilligt wurde - kann auch ein neuer Antrag Wohnumfeld bewilligt werden.
und genau das ist bei der zu pflegenden Person von der FS spricht nicht der Fall
Ich würde dir zum VdK raten dort bekommt man wichtige Infos
Das ist ein Problem: Meine Schwester ist Mitglied beim VDK. Nur ist der VDK nicht für Betreuungsfragen zuständig sondern nur für Themen die auch vor dem Sozialgericht verhandelt werden.
Eine Maßnahme ist das, was zum Zeitpunkt der Beantragung notwendig war.
Ich hatte z.B. eine fest installierte Rampe bekommen. Zu diesem Zeitpunkt war ich Rollifahrer, bin aber in der Wohnung noch gelaufen. Ein paar Jahre später brauchte ich den Rolli auch drinnen, das war bei der Wohnung aber nicht möglich. Also gab's wohnumfeldverbessernde Maßnahmen für den Umzug in eine barrierefreie Wohnung
Es macht hingegen keinen Sinn z.B. den Umbau in eine barrierefreies Dusche zu beantragen und nach diesem Abschluss dann vielleicht absenkbare Küchenschränke zu beantragen. Das sind keine 2 Maßnahmen, wenn beides schon bei Antrag 1 notwendig gewesen ist
das wäre der fall