Inklusion heißt, dass Menschen mit Behinderung ihr Leben nicht mehr an vorhandene Strukturen anpassen müssen. Vielmehr ist die Gesellschaft aufgerufen, Strukturen zu schaffen, die es jedem Menschen – auch den Menschen mit Behinderung – ermöglichen, von Anfang an ein wertvoller Teil der Gesellschaft zu sein.
In Deutschland hat jeder Mensch das Recht, dabei zu sein – egal ob auf der Arbeit, beim Sport oder im Theater. Ob alt oder jung, behindert oder nicht, jeder darf und soll am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Wie Inklusion gelingen kann und was das eigentlich genau bedeutet, erklären wir Ihnen hier.
Inklusion: Gemeinsam verschieden seinJeder soll ein aktiver Teil der Gesellschaft sein könnenInklusion bedeutet nicht, bestimmten Menschen oder Gruppen Vorteile oder besondere Leistungen einzuräumen. Vielmehr bedeutet es, dass jeder an unserer Gesellschaft teilnehmen kann und jeder etwas davon hat, wenn Inklusion weiter vorangebracht wird:
Wenn es zum Beispiel weniger Treppen gibt, können Menschen mit Kinderwagen, ältere Mitbürger oder Personen mit Behinderungen viel besser am sozialen Leben teilnehmen. Wenn alle Menschen selbstverständlich dabei sein können, werden Unterschiede zunehmend unwichtig. Egal wie alt jemand ist, welchen Geschlechts, ob mit oder ohne Behinderungen und unabhängig der Herkunft: durch Inklusion haben alle gleichermaßen die Möglichkeit am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Nicht Exklusion, nicht Integration… sondern Inklusion!In einer inklusiven Gesellschaft wird keiner außen vor gelassen. Nur weil jemand nicht ins „Raster“ passt, heißt das nicht, dass er nicht ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft sein kann. Im Gegenteil: Verschiedenheit ist in einer inklusiven Welt ganz normal und sogar eine Bereicherung!
Inklusion zwingt auch niemanden sich zu verbiegen: Keiner soll sich krampfhaft verstellen oder anpassen, um einer Norm zu entsprechen. Im Zweifel klappt das sowieso nicht. Vielmehr soll jeder Mensch offen für andere Ideen sein, anstatt eine Person für ihre Andersartigkeit zu kritisieren.
Erst wenn jeder Mensch akzeptiert wird, wie er ist, und die Abweichung vom Standard nicht mehr als Schwäche, sondern als potenzielle Stärke verstanden wird, können wir von Inklusion sprechen – von einer bunten Gesellschaft, in der wir verschieden sein dürfen. Und das sogar gut so ist.
Inklusion als MenschenrechtInklusion ist in Deutschland ein gesellschaftliches und politisches Ziel. Daher steht seit 1994 in unserem Grundgesetz:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.
(Artikel 3, Grundgesetz)
Damit darf der Staat Menschen mit Behinderung nicht anders behandeln als alle anderen Mitbürger unserer Gesellschaft. Seit 2002 gibt es weitere Gesetze, um Inklusionweiter voranzutreiben: Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) (BGG) verpflichtet Behörden zum Beispiel dazu, Ihre Internetseiten, Formulare und Anträge barrierefrei zu gestalten. Die Weiterentwicklung des BGG regelt auch Fragen der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau, Infrastruktur und die Verwendung der Gebärdensprache sowie der Leichten Sprache. Das heißt, dass jeder Mensch grundsätzlich Zugang zu ihnen haben muss und sie auch tatsächlich benutzen kann. Im Jahr 2006 kam das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) hinzu, das viele Menschen auch Anti-Diskriminierungsgesetz nennen. Das Gesetz verbietet es, Menschen mit Behinderung zu benachteiligen.
Wenn Sie sich zum Beispiel auf einen Job bewerben und Sie eine Behinderung haben, darf der Arbeitgeber Sie nicht wegen Ihrer Behinderung ablehnen. Auch in der Schule oder bei einem Vertragsabschluss zwischen zwei Menschen darf keiner wegen einer Behinderung anders behandelt werden. Außerdem schützt das Gesetz auch andere Personengruppen: Zum Beispiel ist es nun per Gesetz nicht gestattet, Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Religion oder wegen ihres Alters anders zu behandeln als andere.
Seit 2009 gilt in Deutschland zudem die UN-Behindertenrechtskonvention. 175 Staaten weltweit verpflichten sich in ihr, die Inklusionin ihren Gesellschaften weiter voranzutreiben und dabei vor allem drei Grundsätzen zu folgen:
- Selbstbestimmung
- Menschen mit Behinderung dürfen selbst entscheiden, wo sie wohnen oder welchen Beruf sie erlernen wollen.
- Teilhabe
- Sie haben das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
- Gleichstellung
- Menschen mit Behinderung sollen so leben können, wie alle Menschen.
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurde Inklusion somit ganz offiziell und international anerkannt und als Menschenrecht etabliert.
Eine Aufgabe für uns alleInklusion funktioniert nur, wenn sie im Alltag gelebt wirdEs ist wichtig, dass der Staat Inklusion in Gesetzen festschreibt, um den sicheren Rechtsanspruch auf Leistungen zu verankern und ein klares Zeichen zu setzen.
Mindestens genauso wichtig ist jedoch das zivilgesellschaftliche Engagement aller Bürger. Denn nur, wenn auch im Alltag Inklusionwirklich gelebt wird, sei es zum Beispiel am Arbeitsplatz, in der Schule, beim Sport oder im Kulturbetrieb, wird gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen zur erfahrbaren Realität.
Deshalb sind Verbände, Initiativen, kommunale Projekte & Co. an denen jeder sich beteiligen kann, wenn er möchte, so wichtig.
https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/Inklusion/Inklusion_node.html#:~:text=Inklusion%20ist%20in%20Deutschland%20ein,wegen%20seiner%20Behinderung%20benachteiligt%20werden“.&text=Damit%20darf%20der%20Staat%20Menschen,alle%20anderen%20Mitbürger%20unserer%20Gesellschaft.