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,,Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW können Schulen nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen."
Das bedeutet gleichzeitig,dass ein Ärztliches Attest immer angenommen werden kann.Wenn sie Zweifel daran haben,ob der Arzt diese einfach grundlos rausgibt,müssen die es mit dem Klären,aber nicht mit dem(war nur ein Beispiel).
Die Schule kann allerdings eine Attest-Plicht verhängen,wenn man zu viele Fehlstunden hat(warscheinlich auch in einem Fach)