Das kommt natürlich darauf an, was in der Satzung der jeweilige Stiftung geregelt ist und vorallem wie viel Geld die Stiftung erwirtschaftet. Vom Ausnahmefall der Verbrauchstiftung abgesehen dürfen nur Gewinne an die destinatäre ausgeschüttet werden.
Sinnvoll ist das nur bei hohem Vermögen. Wenn ma zb will dss dies nicht verbraucht wird Sondern erhalten bleibt. Häufig werden Familienunternehmen in eine Stiftung eingebracht. In der dstzung kann dann zb bestimmt werden das das Unternehmen nicht verkauft werden darf. Das hat auch ein paar steuerliche Vorteile. So zahlt die Stiftung alle 30 Jahre eine erbersatzsteuer. Das besser zu planen