Was wenn ein Teenager mist baut und die Eltern für den Schaden nicht aufkommen wollen oder können?

3 Antworten

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Nun als erstes einmal der Spruch, "Eltern haften für ihre Kinder" ist in aller Regel Blödsinn. Jeder haftet grundsätzlich nur für eigenes verschulden. Damit Eltern für Schäden der Kinder haften müssen die also ihre Aufsichtspflicht verletzt haben damit denen ein verschulden angelastet werden kann. Und Teenager müsse nicht ständig beaufsichtigt werden. Voraussichtlich müsse die Eltern also auch nicht haften.

Den finanziellen Schaden wird der Teenager bezahlen müssen. Notfalls eben später. Ein gerichtlicher schuldtitel wäre 30 Jahre gültig.

Sollte ja Bestraft werden.

Die Strafrechtliche Seite ist nochmal völlig losgelöst vom zivilrechtlichen Schadenersatz. Begeht zb ein Teenager eine Sachbeschädigung würde der nach Jugendstrafrecht verurteilt werden unabhängig davon ob die Eltern oder er selbst den Schaden ausgleichen

Dann muss der Teenager den Schaden selbst zahlen. Wenn nicht jetzt, dann spaeter und mit allen bis dahin hinzugekommenen Folgekosten.