Na gut, er hat Recht, und Insta ist auch nicht besser, aber er muss sich nicht ständig darüber aufregen. Mein Vater macht das auch manchmal, das nervt mich ebenfalls. Es gibt wichtigere Dinge zum drüber aufregen.

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Es gibt zwei Deutschlandflaggen mit Bundesadler. Die erste, „Bundesdienstflagge“ bzw. Dienstflagge der Bundesbehörden:

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darf nur von den offiziellen Behörden der Bundesrepublik Deutschland, z.B. Finanzamt, Bundesministerien benutzt werden. Sie verwendet den Bundesschild, der ein bisschen anders aussieht als das Bundeswappen.

Die „Bundeswappenflagge“ sieht so aus:

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und ist keine offizielle Flagge, dafür kann man eigentlich keinen Ärger bekommen. Sie verwendet das Bundeswappen, was unten spitz und nicht rund ist.

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Aus dem StGB: § 177 - Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft…

(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter … eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

Für mich sieht das nach Vergewaltigung aus.

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