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Ich habe gerade den Involvierten lehrer, die Pausenaufsicht, so wie die älteren Mädchen kontaktiert. Wenn ich genaue akteneinsicht habe, werde ich mich diesbezüglich noch mal melden.
Bis dahin gelten folgende Grundsätze:
- Der Schüler hat ein Anrecht auf eine Pause an der frischen Luft!
- Dies gilt allerdings nicht uneingeschränkt. z.B. bei gefährlichen Wetterlagen, oder Gefahren, die vom Betreten des Pausenhof ausgehen, darf der Lehrer auch das Betreten des Pausenhof untersagen.
- Sind die Gefahren beseitigbar z.B. eine Kontamination mit leicht zu entfernenenden "gefahrgütern" wie Glasscherben im Sand, hat die Schulleitung zeitnahe Maßnahmen zu ergreifen.
- Auch zur Gefahrenabehr die von Schülern selbst ausgehen, ist das Betreten des Pausenhofes oder bestimmter Bereiche des Pausenhofes zu unteragen.
- die betreffenden Schüler sind auch und ins besonderen in den Räumlichkeiten der Schule zu beaufsichtigen.
Was ich damit sagen will ist, dass wenn der Junge tatsächlich öfter Stress macht, ist es ggf. duchaus angemessen, ihn von den "unschuldigen" zu seperieren, in dem man ihm den Zutritt zum Pausenhof verwehrt.
Ob und wie fern das alles angemessen ist, obliegt wiegesagt dem Einzelfall und wird nach meiner gründlichen Überprüfung noch einmal erwogen.
Alterntative Maßnahmen wie eine besonders akriebische Beobachtung durch die Pausenaufsicht ggf. auch ein imaginär abgesteckter Bereich, in dem sich der betreffende Schüler bewegen darf, wäre ebenfalls eine Alternative. Dies werde ich in meinem Gutachten entsprechend berücksichtigen. Hierzu müsste die Personaldecke in der Schule erhoben werden und geklärt, in wie weit die Pausenaufsicht in der Lage ist, präventiv einzuschreiten.
</ sarkasmus>
Nein, aber mal ganz ohne Flax. Das Ganze zu beurteilen bedarf es jeder Menge weiterer Informationen. Hier wäre in der Tat mal das Gespräch mit dem zuständigen Pädagogen zu suchen. der Erziehungsberechtigte soll diesem mal klipp und klar sagen, dass er die Maßnahme für unangemessen hält.
Von der "Mein Sohn macht so was nicht" Nummer würde ich Abstand nehmen. denn bei allem Vertrauen ins eigene Kind, blamiert man sich bis auf die Knochen, wenn dann doch die Warheit raus kommt.
ich spreche hier aus Erfahrung, denn ich habe, da waren wir so 13 oder 14, im Sommer regelmässig nachts im Freibad mit Freundinen Party gemacht. Leider waren auch ein paar dabei, die es ein wenig übertrieben haben. Außerdem so ein richtiger kleiner Randel, wer Disnesys große Pause noch kennt, weiß was ich meine. Jedenfalls hat die Ratte fleissig geplaudert. Mama hat mir geglaubt, weil meine kleine Schwester mir ein Alibi gegeben hat.
Nun ich hatte ihr damals versprochen, dass wir sie auch mal mitnehmen, wenn wir das machen, aber leider kam es 1. anders und 2. als man denkt. das Schwimmbad hat aufgerüstet.
Rausgekommen ist es dann später, als sie sich verplappert hat. sie hatte im Kaufhaus was mitgehen lassen, und um keinen Ärger mit Mama zu kriegen mich angerufen, sie raus zu hauen. Blöderweise hat das Kaufhaus dann ob wohl ich bezahlt habe, doch entschieden, Anzeige zu erstatten.
Mama war extrem enttäuscht. aber auch darüber sind wir hinweg gekommen.