Urlaub im ersten Ausbildungsjahr?

5 Antworten

Es stimmt nicht, dass man in den ersten sechs Monaten keinen Urlaub nehmen darf! Landläufiger Rechtsirrtum.

Was stimmt, ist, dass man nur dann den vollen Jahresurlaubsanspruch erwirbt, wenn das Arbeitsverhältnis im laufenden Kalenderjahr länger als sechs Monate bestanden hat. Bis dahin erwirbt man pro vollem (!) Monat 1/12 des Jahresurlaubsanspruchs.

Es kann also maximal sein, dass du bis November noch nicht ausreichend Urlaubsanspruch für zwei Wochen Urlaub erworben hast. Hier müsstest du dann also mit deinem neuen Arbeitgeber verhandeln, dass du trotzdem die zwei Wochen frei bekommst, quasi als "Kredit" auf den Urlaubsanspruch, den du dann danach noch erwerben wirst. Das ist die einzige Hürde dabei.

Man kann durchaus auch früher Urlaub bekommen. Nur der gesamte Urlaub steht erst nach 6 Monaten zur Verfügung. Bei uns im Unternehmen ist es z.B. vollkommen normal, dass Leute innerhalb der ersten 6 Monate Urlaub nehmen und bei kurzfristigen Einstellungen ist es auch durchaus normal, dass Leute vorher schon Urlaub geplant haben, weil sie eben mal woanders gearbeitet haben und dort den Urlaub schon genehmigt bekommen hatten.


Siraaa  28.06.2024, 11:19

Das Problem dürfte aber die Berufsschule sein. Denn wenn du nicht gerade Blockunterricht hast und zufällig dort keinen Schulblock hast, wirst du keinen Urlaub für Berufsschulzeiten bekommen. Und reguläre Ferien sind im November ja nicht.

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Nun ist es ja so, dass es laut Bundesurlaubsgesetz frühestens erlaubt ist, nach 6 Monaten Urlaub zu nehmen, 

Wo hast Du das her? Das stimmt nicht.

Das Bundesurlaubsgesetz sagt im § 4, dass der volle Urlaubsanspruch erstmalig nach sechs Monaten erworben wird.

Im § 5 steht zum Teilurlaub, dass man für jeden vollen Monat Anspruch auf 1/12 des im Betrieb gegebenen Jahresurlaub hat.

Ob Du im November Urlaub bekommst oder nicht, wird Dir Dein AG sagen. Allerdings sehe ich ein Problem, wenn Du in einer Zeit in Urlaub gehen möchtest in dem es Berufsschulunterricht gibt.

Da kannst Du zwar im Betrieb Urlaub nehmen aber nicht für den Berufsschulunterricht. Mit verreisen ist dann also nichts, außer Du hast Blockunterricht der zu einem anderen Zeitpunkt stattfindet.

Das ist natürlich ein Dilemma. Wenn genau beginnst du denn die neue Ausbildung? Vielleicht hast du ja genug Zeit, erstmal den Betrieb und das Klima kennenzulernen – dann kannst du besser abtasten, ob so eine Bitte klargehen würde oder nicht. Gibt ja da sehr unterschiedliche Einstellungen.

Du hast die ganzen für und wieder schon dargelegt.

Deine zweite Ausbildung ist es auch schon.

Wenn du gar keine Reiserücktrittsmöglichkeit hast, würde ich erstmal anfangen dort, 4 Wochen oder so und schauen, wie die Leute so drauf sind. Und dann anfragen, wenn du den Eindruck hast, es könnte gehen. Du kannst bei der Nachfrage eher gewinnen, als verlieren, vor allem wenn du sowieso mit einer Absage rechnen musst. Wenn du doch eine Zusage hast, hast du gewonnen.

Vorteil für den Betrieb ist ja durchaus die Zeit, wo sonst keiner Lust hat in Urlaub zu gehen. Hängt auch von der Branche dann ab. Sollte in der Zeit Berufsschule sein, wird es nicht gehen. Dann brauchst du meiner Meinung nach nicht mal dran denken, zu fragen. Dann bekommst du dein Nein , zuzüglich dem Stand von dem du selber redest (Ah kaum angefangen, schon urlaub machen wollen...)