Wie erfolgt eine Kündigung?

6 Antworten

Frage muss ich die Kündigung auch in der Personalabteilung de Klinikums abgeben oder in der Berufsschule bei der Schuldirektorin?

Das Klinikum ist dein Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetrieb. Von daher müsstest Du die Kündigung beim Klinikum einreichen. Die Berufsschule hat damit nichts zu tun.

Aber davon mal abgesehen, ein Abbruch macht sich natürlich nie gut im Lebenslauf. Da gilt man bei vielen Betrieben schnell Mal als Wiederholungstäter. Muss man aufpassen, dass das nicht zur schlechten Angewohnheit wird. Das zieht sich dann nämlich wie ein roter Faden durch das Leben. Wenn es wiedermal nicht so läuft wie man sich das vorgestellt hat, schmeißt man hin. Eine Ausrede findet sich schließlich immer. Das Leben ist leider nicht immer nur Sonnenschein. Manchmal muss man die Zähne zusammenbeißen, wenn man was erreichen will.

Du bist im letzten Ausbildungsjahr, das Ende wäre also absehbar. Bis zur Prüfung und abzüglich der Kündigungsfrist wären es wahrscheinlich weniger als 11 Monate. Das sollte doch irgendwie zu schaffen sein. Außerdem hättest Du mit dem Abschluss wahrscheinlich auch besser Verdienstmöglichkeiten. Egal wo Du danach hingehst.

Die Kündigung musst Du Deinem AG geben, nicht der Berufsschule.

Deine Kündigungsfrist beträgt nach § 22 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz vier Wochen zu jedem beliebigen Datum (also nicht nur zum 15. oder Monatsende) wenn Du die Ausbildung aufgibst oder Dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchtest.

Dein Arzt wird Dich arbeitsunfähig schreiben, wenn er feststellt, dass Du dort nicht mehr arbeiten kannst.

Es kann aber passieren, dass Du für diese vier Wochen keine Ausbildungsvergütung mehr bekommst, wenn Du momentan arbeitsfähig bist und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit dem Tag beginnt an dem Du kündigst und am letzten Tag des Ausbildungsverhältnisses endet.

Die Kündigungsfrist fängt einen Tag nachdem der AG die Kündigung erhalten hat an zu laufen

Du kündigst nicht in der Schule, sondern deinen Job. Also wirst du deine Kündigung deinem Arbeitgeber abgeben müssen.

Du hast eine Kündigungsfrist und wird eingehalten.

Was sagen deine Eltern dazu?


elainax2604 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 15:23

Vielen Dank, meine Eltern sagen nichts da ich über 20 Jahre alt bin.

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Die bisherigen Antworten sind meiner Meinung nach zutreffend. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass du im Falle einer Kündigung die Berufsschule verlassen musst. Die theoretische Ausbildung wird nämlich über den Arbeitgeber finanziert. Somit wirst du vom Schulbesuch freigestellt werden, sobald deine Kündigung rechtskräftig geworden ist. Daher empfehle ich dir, mit der Berufsschule Rücksprache zu halten, wenn du deine Ausbildung fortführen willst: Die kann dir nämlich einen weiteren (unentgeltlichen) Schulbesuch gestatten und dir so ermöglichen, an der Abschlussprüfung teilzunehmen,

Weiß ich nicht, aber ich würde dir raten dich bei einem anderen Ausbildungsbetrieb zu bewerben und dann dort die Ausbildung zu Ende zu machen. Egal ob du danach in diesem Beruf arbeitest oder nicht, aber eine Ausbildung zu haben ist immer schon mal eine gute Sache.


elainax2604 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 15:23

Ich hab die Pflegefachhelfer Ausbildung schon abgeschlossen.

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Levianthana  28.06.2024, 15:24
@elainax2604

Wenn du also am Ende deiner Ausbildung bist, dann hast du doch ggf. gar keinen Arbeitsvertrag über die Ausbildung hinaus, oder? Kündigen musst du beim Arbeitgeber, also beim Klinikum.

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elainax2604 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 15:26
@Levianthana

Ich hab eine abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachhelferin gemacht 2021, jetzt mache ich als Pflegefachfrau weiter und bin Ende 2. Jahr. ich hab einen Vertrag.

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